Bundesrat stärkt Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S

Bern, 08.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 ein Bündel von nationalen Massnahmen zur Kenntnis genommen, mit dem die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt gefördert werden soll. Bund, Kantone, Sozialpartner und Organisationen der Betroffenen sollen enger zusammenarbeiten, um noch mehr Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat einen Beauftragten für Arbeitsmarktintegration ernannt mit dem Auftrag, den Kontakt mit den Unternehmen zu stärken. Zudem will der Bundesrat die Anerkennung von Qualifikationen vereinfachen und die Vermittlung durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verbessern. Diese Massnahmen ergänzen die Integrationsmassnahmen der Kantone. Bis Ende des laufenden Jahres soll damit eine Erwerbsquote von 40 Prozent erreicht werden.

Derzeit leben knapp 65 000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Die Erwerbsquote betrug Ende April insgesamt 24 Prozent, wobei der durchschnittliche Beschäftigungsgrad bei hohen 70 Prozent liegt. Berücksichtigt man lediglich die Personen mit Schutzstatus S, die bereits seit dem ersten Semester 2022 in der Schweiz leben, liegt die Quote bei knapp 32 Prozent.

Der Bundesrat hat das EJPD im November 2023 beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern ergänzend zu den Integrationsfördermassnahmen der Kantone (Programm S) weitere konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um eine Erwerbsquote von 40 Prozent zu erreichen. Trotz Rückkehrorientierung des Schutzstatus S soll die Erwerbsquote gesteigert und damit die Sozialhilfe entlastet werden. Zudem sollen die Betroffenen mit erhaltenen oder neu erworbenen Qualifikationen bei ihrer Rückkehr einen Beitrag zum Wiederaufbau ihres Landes leisten können.

Vermittlung durch RAV stärken

Der Bundesrat hat daher ein Bündel von Massnahmen zur Kenntnis genommen, um die unmittelbar nach Kriegsausbruch in der Ukraine getroffenen Integrationsbemühungen im Sinne einer Verbundaufgabe von Bund und Kantonen zu verstärken. So ist zurzeit nur ein kleiner Teil der Personen mit Schutzstatus S bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet. Um eine Anmeldung bei den RAV für arbeitsmarktfähige Personen zu erreichen und grundsätzlich die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, sollen Asylsozialhilfe und Integrationsförderung sowie die öffentliche Arbeitsvermittlung künftig enger zusammenarbeiten. Seit Anfang Jahr sind die kantonalen Sozialhilfebehörden aufgefordert, arbeitsmarktfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, eine gesetzliche Verpflichtung dieser Meldungen zu prüfen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sehen vor, die Zusammenarbeit auch mit gezielter Kommunikation, Information und Sensibilisierung zu verstärken. Eine nationale Impulstagung ist für den 20. Juni 2024 geplant.

Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat das EJPD Adrian Gerber, den heutigen Leiter der Abteilung Integration im SEM, als Beauftragten Arbeitsmarktintegration mandatiert, um zwischen Verwaltung und Wirtschaft zu vermitteln und Unternehmen für die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu gewinnen. Diese sollen im Lauf des Jahres auch Zugang zu einer von der ETH Zürich und der Universität Lausanne betriebenen Stellenplattform erhalten, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Geflüchteten ausgerichtet ist.

Unterstützung bei Anerkennung von Abschlüssen

Ansetzen will der Bundesrat auch bei der Anerkennung von Abschlüssen. Oft sind dafür zusätzliche Qualifikationen notwendig, zudem benötigen die Betroffenen in der Regel Unterstützung, beispielsweise Informationen zum Vorgehen. Um solche Angebote zu fördern, unterstützt das SEM zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entsprechende Pilotprojekte, die nun laufend ausgebaut werden sollen. Von diesen Massnahmen zur Verbesserung der Erwerbsintegration können grundsätzlich auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene profitieren.

Das EJPD wird zudem beauftragt, weitere Massnahmen zur Erwerbsintegration von Personen mit Schutzstatus S zu prüfen. Namentlich soll geprüft werden, ob mit Anreizen bei den Ausreisefristen nach Beendigung des Schutzstatus S die Erwerbsintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine weiter gesteigert werden kann. Das EJPD erstattet dem Bundesrat Bericht und legt ihm einen Antrag über das weitere Vorgehen bis Herbst 2024 vor.

Für 2025 sieht der Bundesrat eine weitere Steigerung der Erwerbsquote auf 45 Prozent vor. Das EJPD prüft bis Ende Mai 2025 Anpassungen am Programm S, um den finanziellen Anreiz für die Kantone zu erhöhen, diese Zielvorgabe zu erreichen.


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