Erster Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie
Bern, 03.05.2024 - Der Systemwechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat zu einer Kostenzunahme im 2023 geführt. Dies zeigt der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Die Kostenzunahme liegt hochgerechnet im Bereich von 175 bis 200 Millionen Franken. Gut die Hälfte davon ist auf den neuen, höheren Tarif zurückzuführen.
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit dem 1. Juli 2022 zulasten der OKP auf ärztliche Anordnung hin selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Zuvor wurden ihre Leistungen nur unter ärztlicher Aufsicht im sogenannten Delegationsmodell vergütet oder die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten arbeiteten selbstständig im Zusatzversicherungsbereich und für Selbstzahlende. In einer Übergangsphase konnte die psychologische Psychotherapie bis Ende 2022 parallel zum neuen Anordnungsmodell auch noch gemäss dem alten Modell der delegierten Psychotherapie vergütet werden.
Um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung nachzuverfolgen, hat der Bundesrat ein Monitoring sowie eine Evaluation vorgesehen. Der erste Monitoringbericht liegt nun vor.
Ursachen der Kostenentwicklung
Repräsentative Kostendaten sind für abgerechnete Therapien im ersten Halbjahr 2023 verfügbar. Die Kosten der psychologischen Psychotherapie im Anordnungsmodell betrugen im ersten Halbjahr 2023 373 Millionen Franken gegenüber 277 Millionen Franken in der gleichen Periode im 2022 für die delegierte Psychotherapie.
Rechnungen für Behandlungen im zweiten Halbjahr treffen teils mit Verzögerungen bei den Versicherern ein. Die vorhandenen Informationen für das zweite Halbjahr 2023 gestatten jedoch bereits Hochrechnungen: Für das Behandlungsjahr 2023 werden Kosten zwischen 700 und 750 Millionen Franken für die psychologische Psychotherapie erwartet. Die Kostensteigerung im 2023 gegenüber 2022 liegt hochgerechnet bei 175-200 Millionen Franken.
2021 ging der Bundesrat aufgrund von Schätzungen davon aus, dass durch den Wechsel vom Delegations- ins Anordnungsmodell Mehrkosten von schätzungsweise rund 100 Millionen Franken pro Jahr in der OKP anfallen könnten. Diese Mehrkosten wurden daraus abgeleitet, dass ein Anteil der vorher privat oder über Zusatzversicherungen bezahlten Therapien neu in die OKP verlagert würden, da auch die vorher selbstständig tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu über die OKP abrechnen können. Die Berechnungen beruhten dabei auf der Annahme, dass der neue Tarif hinsichtlich Stundenansatz gleich hoch wie in der delegierten Psychotherapie bleiben würde. Die Analysen zeigen jedoch, dass gut die Hälfte des Kostenanstiegs im Jahr 2023 durch einen im Vergleich zur delegierten Psychotherapie höheren Tarif bedingt ist. Da ein von den Tarifpartnern gemeinsam vereinbarter gesamt-schweizerischer Tarifvertrag fehlt, kommen aktuell noch kantonal provisorisch festgesetzte Tarife zur Anwendung.
Weitere Gründe für den Kostenanstieg lassen sich auf den langjährigen Trend einer stetigen Mengen- und Kostenzunahme sowie das Bevölkerungswachstum zurückführen. Knapp 30 % des Kostenanstiegs sind potenziell mit Verlagerungseffekten aus dem Zusatzversicherungs- und Selbstzahlerbereich in die OKP und allenfalls weiterer Gründe bedingt. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2023 weist der Bericht eine durch den Modellwechsel mengenbedingte Kostenzunahme von 50 bis 55 Millionen Franken aus, was unter den durch den Bundesrat vor der Einführung des Modellwechsels geschätzten Mehrkosten von rund 100 Millionen Franken pro Jahr liegt.
Vertiefte Analysen geplant
Vertiefte Analysen wie beispielsweise zum Umfang der Verlagerungen der vergüteten Leistungen aus der privaten Zusatzversicherung in die OKP sowie zu den Auswirkungen der Neuregelung auf die Qualität der Versorgung folgen im Rahmen der Evaluation 2024/2025.
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