Berufliche Vorsorge: Gutes Anlagejahr und höhere Deckungsgrade / Zweite Säule zeigt sich widerstandsfähig

Bern, 02.05.2024 - Die positive Anlageperformance im Jahr 2023 hat zu einer Erhöhung der Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen geführt. Die durchschnittliche Netto-Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2023 betrug 5,2 % (Vorjahr: –9,2 %). Entsprechend stiegen die ausgewiesenen Deckungsgrade per Ende 2023 durchschnittlich auf 110,3 % (Vorjahr: 107,0 %). Per Ende 2023 befanden sich damit noch 7 % (Vorjahr: 16 %) der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung. Die verbesserte finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen entbindet diese jedoch nicht davon, ihre Reserven weiter zu konsolidieren.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat am 7. Mai 2024 die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen veröffentlicht. Die für die ganze Schweiz einheitliche und risikoorientierte Früherhebung bei Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2023.

Positive Marktentwicklung sorgt für höhere Deckungsgrade

Sowohl Obligationen- als auch Aktienmärkte lieferten im Jahr 2023 ein positives Ergebnis und konnten die Verluste des Vorjahres teilweise kompensieren. Die durchschnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensperformance der Vorsorgeeinrichtungen fiel im Berichtsjahr positiv aus. Sie lag für Einrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung bei 5,2 % (Vorjahr: –9,2 %) und für Einrichtungen mit Staatsgarantie bei 5,2 % (Vorjahr: –8,2 %).

Die individuell ausgewiesenen Deckungsgrade stiegen entsprechend im Durchschnitt auf 110,3 % (Vorjahr: 107,0 %) bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung respektive 84,2 % (Vorjahr: 81,3 %) bei den öffentllich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie. Per Ende 2023 wiesen damit 93 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung einen Deckungsgrad von mindestens 100 % aus (Vorjahr: 84 %).

Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2023 die Marktzinsen gesunken sind, womit der Finanzbedarf für die langfristigen Rentenverpflichtungen wieder gestiegen ist.

Gute Anlagerenditen führen zu einer deutlich höheren Verzinsung

Aufgrund der positiven durchschnittlichen Performance im Berichtsjahr stieg auch die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens der aktiven Versicherten von 1,90 % per Ende 2022 auf 2,31 % per Ende 2023. Im Vergleich dazu lag die Jahresteuerung in der Schweiz 2023 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) bei 2,1 % (Vorjahr: 2,8 %). Ein grosser Anteil der Vorsorgekapitalien wurde im Jahr 2023 somit höher verzinst als mit dem BVG-Mindestzinssatz, der im Jahr 2023 1,00 % betrug.

Krisenbeständige zweite Säule

Nach einem schwierigen Jahr 2022 mit stark negativer Anlageperformance und entsprechend tieferen Deckungsgraden hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im Berichtsjahr 2023 wieder gesamthaft positiv entwickelt. Dabei bereits von einer Rückkehr zu wieder stabilen Verhältnissen zu sprechen, wäre allerdings verfrüht. Insbesondere die geopolitischen Spannungen nehmen tendenziell weiter zu. Dieser unsicheren Zukunft dürfen die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen dank der in den vergangenen Jahren geschaffenen finanziellen Solidität indes grossmehrheitlich gut vorbereitet entgegensehen. Um die finanzielle Stabilität langfristig gewährleisten zu können, müssen alle Entscheidungen auf der Leistungs- und auf der Anlageseite umsichtig gefällt werden.

Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenberechtigten grossmehrheitlich gestoppt

Nach der jahrelangen, bis 2020 andauernden substanziellen Umverteilung, d. h. Quersubventionierung von aktiven Versicherten zu Rentenberechtigten wurde diese gestoppt: Die bestehenden Rentenverpflichtungen wurden bisher zulasten der aktiven Versicherten nachfinanziert, und die zukünftigen Rentenverpflichtungen sind nun dank der durch die Vorsorgeeinrichtungen getroffenen Massnahmen (Nachfinanzierung der laufenden Renten und Senkung der Umwandlungssätze auf langfristig finanzierbare Höhen) grossmehrheitlich ohne Quersubventionierung finanzierbar. Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nur im obligatorischen Bereich tätig sind und deshalb den gesetzlichen Umwandlungssatz strikt anwenden müssen, bleibt das Problem der Quersubventionierung ungelöst.

Vorsorgelandschaft verändert sich kontinuierlich

Seit Jahren ist ein Trend von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen des Arbeitgebers hin zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit grossen komplexen Strukturen, denen mehrere Arbeitgeber angeschlossen sein können, zu beobachten. Rund drei Viertel der aktiven Versicherten in der Schweiz sind heute bereits bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen versichert. Komplexe Strukturen und dominante Betreibergesellschaften stellen die Aufsicht vor neue Herausforderungen – insbesondere in Bezug auf Transparenz und Governance – und verlangen eine Modernisierung des bestehenden gesetzlichen Kontroll- und Aufsichtssystems.

Bis die vom Parlament in Auftrag gegebene Evaluation der Strukturreform BVG zu gesetzgeberischen Anpassungen führt, arbeitet die OAK BV zusammen mit den regionalen Aufsichtsbehörden und mit den anderen Akteuren im Bereich der beruflichen Vorsorge intensiv daran, im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung auch bei komplexen Einrichtungen für eine wirksame Aufsicht zu sorgen. Mit den Weisungen W – 01/2021 der OAK BV zu den Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb sowie durch die fundamental revidierten Fachrichtlinien der Experten für berufliche Vorsorge FRP 7 konnten bereits deutliche Verbesserungen im Bereich Transparenz und erste Schritte im Bereich Governance erzielt werden.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.

 


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