Der Bundesrat verabschiedet die totalrevidierte Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung

Bern, 01.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die Totalrevision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB) verabschiedet. Sie tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Org-VöB regelt die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung, d.h. die Art und Weise, wie sich die Bundesverwaltung intern organisiert, um Beschaffungen durchzuführen.

An der heutigen Organisation des Beschaffungswesens werden keine wesentlichen Anpassungen vorgenommen. Mit der Revision wurden vor allem punktuell Zuständigkeiten präzisiert und damit die heute gelebte Praxis in der Bundesverwaltung abgebildet. Zudem wurde die Verordnung aktualisiert, um die Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, nachzuvollziehen.

Die Verordnung wurde ferner einer Totalrevision unterzogen, um die historisch gewachsenen Normen zu entflechten und neu zu gliedern. Dies trägt auch zu einer verbesserten Lesbarkeit und Kohärenz des Verordnungstexts bei. Das Vorhaben betrifft vorwiegend die interne Organisation der Bundesbehörden, weshalb auf eine Vernehmlassung verzichtet wurde.


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