Personalpolitische Vorgaben des Bundesrates für die Periode 2024–2027

Bern, 01.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die strategischen Sollwerte für das Personalmanagement der Bundesverwaltung erneuert. Neben bestehenden Vorgaben aus der Periode 2020–2023 legt er dabei auch neue Sollwerte fest. Die neuen Vorgaben sind wiederum als Zielbänder ausgestaltet und sollen bis Ende 2027 erreicht werden.

Die Umsetzung der Personalpolitik wird anhand verschiedener Messgrössen überprüft, für die der Bundesrat konkrete Zielvorgaben festgelegt hat. Die neuen Vorgaben treten rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft und bezeichnen den Stand, der bis Ende 2027 erreicht werden soll.

Am 1. März 2024 hatte der Bundesrat das Reporting Personalmanagement für das Jahr 2023 gutgeheissen. Aufbauend auf diese Berichterstattung, welche auch einen Rückblick auf die vergangene Legislatur enthält, legte er an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 die personalpolitischen Vorgaben für die aktuelle Legislatur fest.

Die Zielgrössen für die Geschlechterverteilung im Grenzwachtkorps und für den Frauenanteil in den Kaderlohnklassen (LK 24–29 und LK 30–38) wurden erhöht.

Bei der Geschlechterverteilung insgesamt und beim Frauenanteil im Bereich Verteidigung werden die Zielniveaus der Vorperiode weitergeführt, weil die Sollwerte noch nicht erreicht sind. Die Bundesverwaltung muss ihre Anstrengungen in diesen Bereichen entsprechend intensivieren.

Die Sollwerte für die Sprachenverteilung sind in der Sprachenverordnung festgelegt und gelten unbefristet.

Der Sollwert für den Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderungen wird auf dem Zielniveau der Vorperiode fortgeschrieben. Beim Anteil der Auszubildenden (Lernende und Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten) ist das Halten des erreichten Sollwertes bereits herausfordernd, weshalb der Bundesrat keine Anpassung der Sollwerte vorgenommen hat.

Um Mitarbeitende gewinnen und halten zu können und damit im Sinne der Personalstrategie 2024–2027 den Nachwuchs trotz der demographischen Entwicklung sichern zu können, wurden neu Sollwerte für die Verbleibquoten der Lernenden sowie der Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten definiert. Die Verbleibquote gibt an, wie viele Lernende und Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung auf eine freie Stelle in der Bundesverwaltung angestellt werden.

Die Sollwerte sind als Bandbreiten ausgestaltet, um Schwankungen durch äussere, nicht beeinflussbare Faktoren etwas auffangen zu können.

Der Bundesrat informiert die parlamentarischen Aufsichtskommissionen jährlich im Rahmen der Berichterstattung zum Personalmanagement über die Zielerreichung der Sollwerte.


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