Bundesrat erhält Bericht zur Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung

Bern, 01.05.2024 - Vor mehr als zehn Jahren wurde die neue Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt. Sie legt fest, wie Pflegeleistungen im Pflegeheim und zu Hause durch die Krankenversicherung, die Pflegebedürftigen und die Kantone finanziert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Neuordnung zur Kenntnis genommen. Bei der Restfinanzierung durch die Kantone besteht weiterhin Verbesserungspotenzial.

Im Jahr 2011 trat die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Bis dahin wurden die Pflegeleistungen grundsätzlich durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Hauptziel der Neuordnung war, die finanzielle Belastung der OKP im Bereich der altersbedingten Pflegeleistungen zu begrenzen. Die Pflegekosten werden seither aufgeteilt auf die OKP, die Pflegebedürftigen, die Kantone (und Gemeinden). Durch die Einführung von festen Beiträgen der OKP an die Pflegeleistungen konnte die Mehrbelastung der OKP und damit auch der Prämienzahlenden beschränkt werden.

In einer Evaluation wurden aber noch verschiedene Umsetzungsdefizite festgestellt.
Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Umsetzungsdefizite bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung mit den betroffenen Akteuren aufzunehmen und ihm über den Stand der Diskussionen zur Umsetzung zu berichten. Das BAG führte dazu in den letzten Jahren Dialoge mit den Akteuren und Befragungen durch. An seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 hat der Bundesrat einen Bericht des BAG zur Umsetzung zur Kenntnis genommen.

Umsetzungsdefizite grösstenteils behoben
Im Bericht werden insbesondere vier Umsetzungsdefizite thematisiert: die Pflegebedarfsermittlung, die Abgrenzung zwischen Pflege- und Betreuungsleistungen, die Kostenrechnung der Pflegeheime sowie die Restfinanzierung und die Finanzierungstransparenz.

Fortschritte gibt es bei der Kostenrechnung, mittlerweile wendet eine Mehrzahl der Leistungserbringer die einheitlichen Kostenrechnungsmodelle der Branchenverbände an. Ebenso arbeiten die Akteure an einer Lösung für ein einheitliches Instrument für die Pflegebedarfsermittlung in Pflegeheimen. Zudem hat sich die Abgrenzung von Pflege- und Betreuungsleistungen verbessert.

Verbesserungspotenzial besteht aber weiterhin vor allem bei der Restfinanzierung durch die Kantone und Gemeinden. Sie wird von einigen Leistungserbringern weiterhin als teilweise unzureichend eingeschätzt, und sie wird nicht flächendeckend transparent offengelegt. Eine mangelhafte Restfinanzierung hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass ungedeckte Kosten in einzelnen Kantonen auf die Versicherten abgewälzt wurden, was zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten führte.

Einheitliche Finanzierung könnte für Verbesserungen sorgen
Am 22. Dezember 2023 hat das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) verabschiedet. Künftig sollen sämtliche OKP-Leistungen, ab 2032 auch die Pflegeleistungen, nach einem einheitlichen Schlüssel von den Kantonen und der OKP finanziert werden. Das neue Finanzierungsregime dürfte die Umsetzungsdefizite bei der Pflegefinanzierung teilweise entschärfen, zum Beispiel bei der Restfinanzierung. Gegen die KVG-Änderung ist ein Referendum lanciert worden. Das Referendum ist zustande gekommen: Am 18. April 2024 hat das Referendumskomitee 57 000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Somit sind aktuell bei der Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung keine weiteren Massnahmen auf Bundesebene angezeigt. Der institutionalisierte Dialog mit den Akteuren zur Pflegefinanzierung und dem BAG hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.


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