AB-BA veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2023

3001 Bern, 02.05.2024 - Der Austausch zwischen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und dem Bundesanwalt wurde 2023 in einem guten und konstruktiven Klima fortgeführt. Thematische Schwerpunkte bildeten die Kooperation von Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP) sowie die Praxisänderung der AB-BA bei der Ernennung von ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Bundes.

Der Bundesanwalt hat 2023 regelmässig an den Aufsichtssitzungen der AB-BA teilgenommen und die Behörde über systemisch relevante Themen informiert. Abgeschlossen wurde eine Inspektion über die Praxis der Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen mit eingehender Dossieranalyse sämtlicher zwischen 2016 und 2020 ergangenen Verfügungen.

Eine Praxisänderung beschloss die AB-BA bei der Ernennung von ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gestützt auf Art. 67 Abs. 1 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71). Neu werden Strafanzeigen grundsätzlich durch die BA behandelt. Die AB-BA bezeichnet dafür eine ordentliche Staatsanwältin oder einen ordentlichen Staatsanwalt innerhalb der BA. Ausserordentliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden nur noch ausnahmsweise ernannt.

 

Zur AB-BA:
Kernaufgabe der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist die Beaufsichtigung der systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Die AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einer Bundesstrafrichterin, zwei im Anwaltsregister eingetragenen Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

 


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