Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über finanzielle Unterstützung des Instituts für Föderalismus

Bern, 10.04.2024 - Der Bund soll nach dem Willen des Parlaments das Institut für Föderalismus finanziell unterstützen. Das Institut leitet auf nationaler und internationaler Ebene Projekte zur Förderung des Föderalismus und guter Regierungspraxis. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues Bundesgesetz eröffnet. Selber steht er der geplanten zusätzlichen Finanzierung skeptisch gegenüber.

Das Institut für Föderalismus (IFF) wird von der Universität Freiburg geführt und leitet Projekte zur Stärkung des Föderalismus und guter Regierungspraxis auf nationaler und internationaler Ebene. Das Parlament hat entschieden, dass der Bund das Institut künftig finanziell unterstützen soll. Mit einer Motion (19.3008) der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Die Macht ist auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt. Neben der direkten Demokratie ist der Föderalismus eine der tragenden Säulen des schweizerischen Bundesstaates. Mit seinen Projekten liefert das IFF die Grundlagen für die aktuellen Herausforderungen und die Weiterentwicklung des schweizerischen Föderalismus. Ausserdem beteiligt sich das Institut an der internationalen Friedensförderung und an der Stärkung der Menschenrechte.

Die finanzielle Unterstützung des IFF soll im neuen Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus geregelt und an klare Bedingungen geknüpft werden. Der Bund soll insbesondere diejenigen Tätigkeiten unterstützen, die spezifisch im Interesse des Bundes liegen. Dies beinhaltet unter anderem die Weiterentwicklung der föderalistischen Strukturen in der Schweiz. Auf internationaler Ebene soll das Institut unter anderem Informations- und Beratungsdienstleistungen erbringen. Für Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten erhält das IFF im Rahmen dieses Gesetzes vom Bund hingegen keine finanzielle Unterstützung. Ausserdem entscheidet das Bundesamt für Justiz (BJ) über konkrete Finanzhilfen jeweils in eigenem Ermessen.

Der Bundesrat hat den Entwurf für das neue Bundesgesetz an seiner Sitzung vom 10. April 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Selber steht er der geplanten zusätzlichen Finanzierung des IFF skeptisch gegenüber. So erinnert er daran, dass sich der Bund bereits heute an konkreten Projekten des Instituts finanziell beteiligt und diese Beteiligung mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) über eine gesetzliche Grundlage verfügt. Die Vernehmlassung für das neue Bundesgesetz dauert bis am 12. Juli 2024.


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