Der Bundesrat empfiehlt Kostenbremse-Initiative zur Ablehnung
Bern, 05.04.2024 - Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitssystem (Kostenbremse-Initiative)» ab. Die Initiative will die steigenden Gesundheitskosten und damit auch das Wachstum der Krankenkassenprämien bremsen. Eine Kostenbremse soll dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen, als die Löhne und die Wirtschaft wachsen. Diese Kostenbremse ist für Bundesrat und Parlament zu starr, weil sie Faktoren wie die Alterung der Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt nicht berücksichtigt. Sie empfehlen die Initiative deshalb zur Ablehnung.
Seit Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Jahr 1996 sind die Kosten stark gestiegen, und mit ihnen die Krankenkassenprämien. Dies belastet grosse Teile der Bevölkerung zunehmend. Die Initiative will in der OKP eine Kostenbremse einführen. Damit sollen der Anstieg der Gesundheitskosten und dadurch der Anstieg der Krankenkassenprämien gebremst werden. Die Kostenbremse sieht vor, dass die Gesundheitskosten nicht viel stärker steigen dürfen als die Löhne und die Wirtschaft. Dafür müssen Bund, Kantone und Tarifpartner mit Massnahmen sorgen.
Argumente des Initiativkomitees
Für das Initiativkomitee ist es nur mit einer Kostenbremse im Gesundheitswesen möglich, das Kosten- und Prämienwachstum nachhaltig zu bremsen. Die Kostenbremse gibt vor, wie stark die Kosten zulasten der OKP im Vergleich zu den Löhnen und der Wirtschaft steigen dürfen. Die Initiative legt für eine Übergangszeit fest, dass die OKP-Kosten nur 20 Prozent stärker steigen dürfen als die Löhne. Alle Akteure im Gesundheitswesen, also Kantone, Spitäler, Ärzte, Krankenversicherer oder Pharmabranche, sollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Anstieg nicht höher ist. Steigen die Gesundheitskosten stärker, müssen Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Die Kostenbremse ist aus Sicht des Initiativkomitees der einzige Weg, um im Gesundheitswesen ein Kostenbewusstsein durchzusetzen und Fehlanreize zu vermeiden.
Argumente von Bundesrat und Parlament: Kostenbremse ist zu starr
Bundesrat und Parlament teilen das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu begrenzen. Der Mechanismus, wie ihn die Initiative vorschlägt, ist aber zu starr. Er bindet das erlaubte Kostenwachstum einseitig an die Entwicklung der Löhne und der Wirtschaft. Damit werden wichtige Gründe für das Kostenwachstum ausgeblendet, etwa der medizinische Fortschritt oder die Alterung der Bevölkerung. Je nach Umsetzung der Initiative besteht das Risiko, dass die Kostenbremse zu stark einschränkt und medizinisch notwendige Behandlungen nicht mehr oder nicht sofort erfolgen können. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative deshalb zur Ablehnung.
Indirekter Gegenvorschlag: Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen
Bundesrat und Parlament nehmen das Anliegen der Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe auf. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat alle vier Jahre festlegen müsste, wie stark die Kosten der OKP maximal steigen dürften. Die Akteure im Gesundheitswesen müssten vorgängig begründen, weshalb und wie stark die Kosten in den einzelnen Bereichen steigen werden. Mit diesen Kostenzielen würde Transparenz über die Kostenentwicklung geschafft. Würden die Kosten unbegründet stärker steigen als vereinbart, müssten Bundesrat und Kantone Massnahmen prüfen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.
Gesundheitskosten steigen
Der Anstieg der Gesundheitskosten hat mehrere Gründe. Erstens nimmt die Zahl der älteren Menschen zu und damit auch die Zahl der Personen, die mehr medizinische Behandlungen brauchen. Bis 2050 dürfte sich die Zahl der Menschen über 80 in der Schweiz mehr als verdoppeln. Zweitens können medizinische und technologische Fortschritte die Kosten erhöhen, weil es mehr und bessere Therapiemöglichkeiten gibt und diese auch mehr genutzt werden. Drittens bestehen im Gesundheitswesen Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen, die dazu führen, dass Behandlungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht nötig sind. Schätzungen gehen hier von einem grossen Einsparpotenzial aus.
Massnahmen zur Kostendämpfung
Der Bund hat in seinem Zuständigkeitsbereich in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, die die Kosten im Gesundheitswesen um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Dazu gehören etwa Preissenkungen bei Arzneimitteln sowie die Anpassung der Tarife für Laboranalysen oder ambulante medizinische Leistungen. 2018 hat der Bundesrat zudem ein Kostendämpfungsprogramm beschlossen und dem Parlament 16 Massnahmen vorgeschlagen. Einige davon konnten bereits umgesetzt werden, andere werden noch im Parlament beraten.
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