Bundesrat belässt Zinsen für Covid-19-Kredite unverändert

Bern, 27.03.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2024 unverändert zu belassen. Für Kredite bis 500’000 Franken sind weiterhin 1,5 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 2 Prozent zu entrichten.

Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Bei der Festlegung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Dieser beträgt seit dem 22. März 2024 1,5 Prozent. Dies entspricht dem Zinssatz, der seit dem 1. April 2023 für Kredite bis 500'000 Franken gilt. Für Kredite über 500'000 Franken kommt ein Zinssatz von 2 Prozent zur Anwendung.

An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinssätze für Covid-19-Kredite unverändert zu belassen. Die Verzinsung bietet einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Dies entspricht sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen.


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