Wissenschaftliche Nachwuchsförderung: Weitere Massnahmen sind notwendig

Bern, 27.03.2024 - Der Bundesrat hat am 27. März 2024 den Bericht «Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses» gutgeheissen. Laut Bundesrat sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses weiter zu verbessern.

Der Bundesrat war vom Parlament mit dem gleichlautenden Postulat 22.3390 beauftragt worden, die aktuelle Situation des akademischen Nachwuchses an Schweizer Hochschulen bezüglich Prekarität und Gleichstellung sowie allfällige Massnahmen zu analysieren.

Der Bundesrat würdigt die Massnahmen, welche die Hochschulen, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren swissuniversities, der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ergriffen haben. Neben der Erhöhung des Anteils Tenure-Track-Professuren wurden mit einer Vielzahl von Massnahmen die Beschäftigungsbedingungen und Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert, frühe Selbständigkeit und zusätzliche Autonomie gefördert und Karrieremodelle zur Verbesserung von Übergängen und Durchlässigkeit weiterentwickelt. Dabei wurden auch Themen wie Chancengleichheit, Diversität, Inklusion und Arbeitskultur einbezogen.

Der Bundesrat hält gleichzeitig fest, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses, ganz besonders auch von Frauen, weiter zu verbessern. Bund und Kantone wollen im Rahmen der SHK zwei Massnahmen auf gesamtschweizerischer Ebene einleiten. Für die Förderperiode 2025-2028 plant die SHK, ein von swissuniversities koordiniertes Projekt im Umfang von maximal 20 Millionen Franken zu lancieren, mit dem an den universitären Hochschulen Aktionspläne zur Nachwuchsförderung weiterentwickelt und umgesetzt werden, spezifisch auch mit Blick auf die Postdoc-Phase. Für die Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen besteht die Zielsetzung in der weiteren Stärkung der Kooperationen mit universitären Hochschulen im 3. Zyklus (Phase Doktorat) und der Weiterentwicklung des doppelten Kompetenzprofils.

Als zweite Massnahme hat die SHK Ende 2023 Grundsätze für eine zeitgemässe Personal- und Anstellungspolitik des wissenschaftlichen Nachwuchses an universitären Hochschulen, eine konstruktive Arbeitskultur sowie eine frühzeitige Karriereplanung verabschiedet.

Weitere diskutierte Massnahmen liegen in der Kompetenz der einzelnen Hochschulen und werden den dort zuständigen Akteuren zur näheren Prüfung empfohlen.

Weitere Informationen:

Für Chancengleichheit und die Förderung des akademischen Nachwuchses - Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 22.3390, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-N; Grundlagenbericht von Haering/econcept


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