Digitalisierte Arbeitswelt: Chancen und Risiken für Menschen mit Behinderungen

Bern, 27.03.2024 - Die technologische Entwicklung birgt Chancen und Risiken für Menschen mit Behinderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 einen Bericht zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Der Bericht zeigt auch auf, wie mit den Herausforderungen umgegangen werden soll.

Der technologische und ökonomische Wandel beinhaltet eine Reihe von Chancen und Risiken für die Menschen mit Behinderungen. Diese Chancen und Risiken sind aber ungleich verteilt. Besonders Menschen mit Behinderungen, die über gute berufliche Qualifikationen verfügen, assistierende Technologien nutzen können und über ein unterstützendes Umfeld verfügen, dürften vom technologischen Fortschritt profitieren. Für Personen mit Behinderungen, die im fortgesetzten Erwerbsalter sind, Lücken und Brüche in der Erwerbsbiografie aufweisen oder über geringe Qualifikationen und Grundkompetenzen verfügen, dürfte es dagegen schwieriger werden, sich in der Arbeitswelt zu behaupten. Dies geht hervor aus einem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.4169 Bruderer Wyss «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung».

Gute Rahmenbedingungen sind zentral

Gute Rahmenbedingungen, die die berufliche Inklusion fördern und bestehende Barrieren abbauen, sind deshalb von grosser Bedeutung. Prioritär ist die Gewährleistung eines chancengerechten Zugangs zu einem durchlässigen Bildungssystem. Dazu gehört der Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und zu Strukturen, die lebenslanges Lernen ermöglichen und fördern. Wichtig ist ebenfalls, dass Menschen mit Behinderungen die technischen Hilfsmittel und die personelle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre Fähigkeiten auszuschöpfen und weiterzuentwickeln. Ebenso wichtig ist, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre soziale und volkswirtschaftliche Verantwortung wahrnehmen und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der digitalen Entwicklung erleichtern. Mit einer inklusive Unternehmens- und Betriebskultur, flexiblen und individuell anpassbaren Arbeitsbedingungen und einer barrierefreien IKT-Umgebung können Unternehmen die Potenziale von Menschen mit Behinderungen optimal nutzen.

Ausreichende Strukturen

Für den Bundesrat reichen die bestehenden Strukturen und laufenden Bestrebungen aus, um die Rahmenbedingungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und den künftigen Herausforderungen anzupassen. Deshalb verzichtet er auf zusätzliche Massnahmen. Zu den relevanten Gesetzgebungs- und Umsetzungsarbeiten gehören insbesondere die Behindertenpolitik des Bundesrats 2023-26 mit der darin enthaltenen Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes, und die BFI-Botschaft 2025-28.


Adresse für Rückfragen

Andreas Rieder, Leiter Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB,
Tel. 079 475 60 49, andreas.rieder@gs-edi.admin.ch



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