Bundesrat beschliesst Stossrichtung für Reform der Wettbewerbsbehörden

Bern, 15.03.2024 - Der Bundesrat will die Wettbewerbsbehörden reformieren. Er hat am 15. März 2024 das WBF beauftragt, ihm bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Reform vorzulegen.

Erstinstanzliche verwaltungsrechtliche Entscheide bei Verstössen gegen das Kartellgesetz fällt die Wettbewerbskommission WEKO. Untersucht werden die Fälle jedoch durch ihr Sekretariat. Diese Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid möchte der Bundesrat nun wirksamer ausgestalten.

Neu soll das Sekretariat die Untersuchung konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen, um die Unabhängigkeit der WEKO beim Entscheid zu stärken. Weiter soll die WEKO von heute 11-15 auf 5-7 Mitglieder verkleinert und die Pensen der Mitglieder aufgestockt werden. Damit wird die WEKO professionalisiert und gegenüber ihrem Sekretariat gestärkt. Die WEKO bleibt aber eine breit aufgestellte Milizbehörde.

Zusätzlich wird das WBF prüfen, ob die WEKO durch eine Verfahrensbeauftragte oder einen Verfahrensbeauftragten entlastet werden kann. Diese Person würde die Einhaltung der Parteirechte im Verfahren überprüfen, so dass sich die Mitglieder der WEKO stärker auf die materiellen Fragen fokussieren können. Schliesslich soll das Sekretariat der WEKO verpflichtet werden, den beschuldigten Unternehmen das vorläufige Beweisergebnis, die erhobenen Vorwürfe und die geplanten Rechtsfolgen mitzuteilen, sobald die wesentlichen Ermittlungen abgeschlossen sind.

Der Bundesrat möchte auch das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stärken. Neu sollen am BVGer bei Kartellrechtsfällen (nebenamtliche) Fachrichterinnen und -richter eingesetzt werden. Der Bundesrat zielt damit auf eine Beschleunigung der Verfahren und eine Stärkung der ökonomischen Expertise beim BVGer. Bei umfangreichen Verfügungen der WEKO sollen zudem die Beschwerdefristen für die Parteien gelockert werden.

Mit diesen Vorschlägen folgt der Bundesrat weitgehend den Empfehlungen einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler. In ihrem Abschlussbericht kam diese zum Schluss, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniert und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweist. Ein Systemwechsel ist demnach nicht angezeigt.


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