Der Wettbewerb im Fernmeldemarkt ist stabil

Bern, 15.03.2024 - Im Schweizer Fernmeldemarkt werden vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende und konkurrenzfähige Dienste angeboten. Die Wettbewerbssituation ist insgesamt stabil. Zudem verfügt die Bevölkerung über eine zuverlässige und erschwingliche Grundversorgung. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem ersten Evaluationsbericht zum Schweizer Fernmeldemarkt, den er an seiner Sitzung vom 15. März 2024 verabschiedet hat.

Der Bericht betrachtet die Entwicklung der Investitionen und Infrastrukturen, das Funktionieren des Wettbewerbs und die Grundversorgung für die Jahre 2019 bis 2021.

Die Situation im Fernmeldemarkt hat sich in der betrachteten Periode insgesamt wenig verändert. Grundsätzlich ist die Wettbewerbssituation stabil, einzig der Bereich der Glasfaseranschlüsse bei Gebäuden (FTTH) hat deutlich an Dynamik gewonnen. Die Investitionen befinden sich im Mobilfunkmarkt auf einem konstanten Niveau, im Festnetzmarkt nehmen sie leicht zu. Dank dem umfassenden Angebot der Grundversorgung haben alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen zuverlässigen Zugang zu Fernmeldediensten.

Wie der Bericht zeigt, stehen insbesondere in städtischen Gebieten mehrere leitungsgebundene Netze zueinander im Wettbewerb. Davon profitieren in etwa die Hälfte aller erschlossenen Wohnungen und Geschäftseinrichtungen. Auf dem Land findet der Wettbewerb hingegen eher über die Dienste als über die Infrastruktur statt.

Der Glasfaserausbau schreitet vorwiegend in rentablen Gebieten und oftmals auch mittels Baukooperationen voran. Jedoch bestehen weiterhin Versorgungslücken in ländlichen Regionen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 8. Dezember 2023 die Erarbeitung einer Gigabitstrategie in Auftrag gegeben. Sie soll längerfristig allen Bevölkerungsteilen landesweit die Verfügbarkeit von Internetgeschwindigkeiten ermöglichen, die deutlich über die heutige Grundversorgung hinausgehen. Damit will der Bundesrat einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenwirken.

Er kommt aufgrund des Evaluationsberichts zum Schluss, dass dem Parlament momentan keine regulierenden Massnahmen zur Förderung des wirksamen Wettbewerbs vorgeschlagen werden sollen.

Hintergrund

Mit dem revidierten Fernmeldegesetz (FMG), welches im Januar 2021 in Kraft trat, wurde der Bundesrat mit Artikel 3a FMG beauftragt, alle drei Jahre eine Evaluation des Schweizer Fernmeldemarktes vorzunehmen. Ein erster Bericht dazu ist am 15. März 2024 erschienen. Der nächste Evaluationsbericht soll 2027 vorliegen.


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