Vernehmlassung zu neuen Vorgaben für systemrelevante Stromversorgungsunternehmen

Bern, 08.03.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Stromversorgungsgesetzes eröffnet. Es geht dabei um neue Vorgaben an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen. Sie sollen die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen, die von diesen Unternehmen ausgehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2024.

Das befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft soll nach 2026 von anderen Regeln abgelöst werden. Als erstes Nachfolgegesetz liegt dem Parlament seit Ende 2023 bereits das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten vor. Es soll mehr Transparenz im Energiehandel schaffen, die Aufsicht verbessern sowie die Systemstabilität und Versorgungssicherheit stärken.

Mit der vorliegenden zweiten Vorlage, einer Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes, sollen die volkswirtschaftlichen Risiken, die von grossen Stromversorgungsunternehmen ausgehen, eingegrenzt werden. Ziel ist es, die Liquiditäts- und Überschuldungsrisiken dieser Unternehmen zu minimieren.

Liquidität und Eigenkapital

Die Unternehmen bzw. ihre Eigentümer (v.a. die Kantone und Gemeinden) müssen dafür sorgen, dass sie jederzeit über so viel Liquidität verfügen und so stabil aufgestellt sind, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachkommen können und es zu keiner Überschuldung kommt. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft die Liquiditätsmodelle und ob angemessene Eigenmittel vorhanden sind.

Die ElCom kann Nachbesserungen verlangen, wenn sie die Massnahmen zur Erhaltung der Liquidität und Eigenmittel auch unter Stresssituationen als ungenügend erachtet. Der Bundesrat kann Mindestanforderungen an die Liquidität und das Eigenkapital festlegen, falls sich die von den Unternehmen getroffenen Massnahen als unzureichend erweisen sollten.

Die systemrelevanten Stromunternehmen müssen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement verfügen. Zudem sollen die Mitglieder des Organs für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle nicht dem Organ für die Geschäftsführung angehören.

Betroffene Unternehmen

Zu den Unternehmen mit systemrelevanten Funktionen (Aufrechterhaltung eines grösseren Kraftwerksbetriebs, Bilanzgruppenmanagement und Bilanzgruppenverantwortung, Sicherstellung von Systemdienstleistungen) gehören neben Axpo, Alpiq und BKW auch Primeo Energie AG, Azienda Elettrica Ticinese (AET), Groupe E SA, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) und die Industriellen Werke Basel (IWB). Die ElCom kann mit entsprechenden Verfügungen weitere Unternehmen als systemrelevant bezeichnen. Die betroffenen Unternehmen können sich vom Anwendungsbereich der neuen gesetzlichen Regelung ausnehmen, wenn kantonale (oder kommunale) Massnahmen bestehen, die der Bundesregelung gleichwertig sind.

Business Continuity Management

Vorgaben auf Gesetzesstufe sollen gewährleisten, dass systemrelevante Kraftwerksanlagen auch in Konkursfällen bzw. bei einem Nachlassverfahren ohne Unterbruch weiterbetrieben werden können. Die Arbeiten dazu sind noch nicht abgeschlossen und sind daher noch nicht im vorliegenden Gesetzesentwurf enthalten.


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