Hinrichtung des ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein

Bern, 30.12.2006 - Das EDA nimmt Kenntnis von der Vollstreckung des Todesurteils gegen den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein, das am 26. Dezember vom irakischen Appellationsgericht bestätigt wurde. Der ehemalige Staatschef hat schwere Verbrechen und Verletzungen der Menschenrechte begangen. Er musste vor Gericht gestellt und bestraft werden. Saddam Hussein war ein Krimineller, aber das EDA missbilligt seine Hinrichtung.

Das irakische Strafrecht sieht als höchste Strafe die Todesstrafe vor. Für die Schweiz ist die Todesstrafe auch bei schwersten Verbrechen nicht vertretbar. Die Schweiz kennt die Todesstrafe nicht. In der Verfassung von 1999 ist sie explizit verboten. Diesem Grundsatz folgend, engagiert sich die Schweiz in allen internationalen Foren ebenso wie in ihrer bilateralen Diplomatie für die Abschaffung der Todesstrafe. Dieser Grundsatz gilt auch im Falle von Herrn Saddam Hussein.

Das EDA ist weiterhin höchst besorgt über die dramatische Sicherheitslage in Irak. Das EDA hofft, dass die Prozesse gegen die ehemaligen Verantwortlichen der irakischen Diktatur einen Beitrag zur Bewältigung der Vergangenheit leisten werden. Die Versöhnung ist eine notwendige Bedingung für den Aufbau einer Gesellschaft, in der Stabilität, Demokratie und Frieden vorherrschen.


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