Kurzarbeit in der Coronakrise: Bundesrat begrüsst Analyse der GPK

Bern, 23.02.2024 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 seine Stellungnahme zum Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über die Kurzarbeit in der Coronakrise verabschiedet. Er begrüsst die ausführliche Analyse der Kommission und wird insbesondere die Empfehlungen im Bereich der Missbrauchsbekämpfung weiterverfolgen.

Während der Covid-19-Pandemie hat der umfassende Einsatz der Kurzarbeit massgeblich dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Folgen der Virusbekämpfung abzuschwächen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat im Rahmen der Prüfung des Umgangs der Bundesbehörden mit der Coronakrise die Anwendung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) der Jahre 2020 bis 2022 untersucht. Am 24. Oktober 2023 hat die GPK-N dem Bundesrat ihren Inspektionsbericht zur Stellungnahme übergeben.

Insgesamt gute Noten für Kurzarbeit

Die GPK-N kommt zum Schluss, dass die Bundesbehörden das Instrument der Kurzarbeit bei der Bewältigung der Coronakrise grundsätzlich zweckmässig eingesetzt haben. Die gezielten Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu Beginn der Pandemie ermöglichten eine schnelle Auszahlung der vom Bund finanzierten KAE. Gleichzeitig erkennt die GPK-N Handlungsbedarf in mehreren Bereichen und formuliert sieben Empfehlungen an den Bundesrat. Die Empfehlungen umfassen das Vorgehen bei den Anpassungen der Rechtsgrundlagen zur KAE, die Wahrnehmung der Aufsicht über die Kurzarbeit und die noch laufenden Kontrollen der Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Prüfung des rechtmässigen Bezugs. Der Bundesrat begrüsst die ausführliche Analyse der GPK-N und nimmt sechs der sieben Empfehlungen entgegen.

Der Bundesrat stützt insbesondere die Empfehlung der Kommission, dass die Missbrauchskontrollen innerhalb einer fünfjährigen Verwirkungsfrist abgeschlossen sein müssen, um einen Überblick über den unrechtmässigen Bezug von KAE sicherzustellen. Er beauftragt das hierfür zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die Kontrollergebnisse zu analysieren und zu publizieren. Zudem soll das SECO die Wirkung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) festgehaltenen finanziellen Sanktionsinstrumente bei missbräuchlichem Bezug überprüfen, um die Missbrauchsbekämpfung zu stärken.

Aufsichtskommission erntet Kritik

Schliesslich kritisiert die GPK-N in ihrem Bericht, wie die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) ihre Arbeit wahrgenommen hat. Sie empfiehlt dem Bundesrat aus Gründen der Governance, die Zusammensetzung der AK ALV zu überprüfen. Der Bundesrat lehnt diese Empfehlung ab. Er ist der Ansicht, dass die AK ALV in ihrer heutigen Zusammensetzung über die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um den Vollzug der ALV gemäss dem bestehenden gesetzlichen Auftrag zu beaufsichtigen.


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