Beatrice Maser Mallor wird neue Vertreterin der Schweiz bei der Weltbank

Bern, 21.02.2024 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Beatrice Maser Mallor als Exekutivdirektorin der Schweiz bei der Weltbank in Washington DC nominiert. Zugleich hat er ihr den Botschaftertitel verliehen. Frau Maser Mallor übernimmt im Sommer 2024 die Leitung der von der Schweiz angeführten Stimmrechtsgruppe. Von 2026-28 wird die 62-Jährige die Schweiz aufgrund der Stellenrotation mit Polen als stellvertretende Exekutivdirektorin vertreten.

Beatrice Maser Mallor hat ab Februar 2020 die Funktion als Regional Director Middle East and North Africa bei der International Finance Corporation (IFC) in Kairo übernommen und ist seit Sommer 2021 als Special Representative Western Europe bei der IFC in Paris tätig. Zuvor arbeitete sie als Schweizer Botschafterin in Vietnam.  Von 2001 bis 2004 wurde sie zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in London detachiert und leitete anschliessend das Ressort „Exportförderung und Standortpromotion" im SECO. Ende 2008 wurde sie zum Mitglied der Geschäftsleitung des SECO gewählt und leitete bis August 2015 als Botschafterin und Delegierte des Bundesrats für Handelsverträge den Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ursprünglich schloss sie ein Studium als Dipl. Architektin ETH und ein Nachdiplomstudium der Entwicklungsländer (NADEL) ab, beide an der ETH Zürich. Weiter absolvierte sie ein Executive MBA in Business Engineering an der Hochschule St. Gallen.  

Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Weltbank. Der aus 25 Direktor/Innen bestehende Exekutivrat legt die Politik im operationellen, finanziellen und administrativen Bereich fest und berät insbesondere über das jährliche Finanz- und Geschäftsprogramm sowie das Verwaltungsbudget. Die Direktorinnen und Direktoren entscheiden über Länder- und Sektorstrategien sowie die Finanzierung von Entwicklungsprogrammen und -projekten. Die Schweizer Exekutivdirektorin vertritt die Interessen der Schweiz, und jene der Länder der Stimmrechtsgruppe, namentlich Aserbaidschan, der Kirgisischen Republik, Kasachstan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.


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