Bundesrat bestätigt Beitragsberechtigung der Universität Basel

Bern, 21.02.2024 - Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Universität Basel gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Diesem Beschluss vorausgegangen ist die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Die Universität Basel war vom Bundesrat bereits unter dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) als beitragsberechtigt anerkannt worden. Am 23. September 2022 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die Universität Basel institutionell akkreditiert. Anschliessend haben die Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Beitragsberechtigung ihrer Universität beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beantragt. Mit Zirkularbeschluss vom 19. Juni 2023 wurde dieser Antrag von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die Universität Basel beschlossen.


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