Freihandelsabkommen mit Moldau: Bundesrat lanciert Genehmigung

Bern, 21.02.2024 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Moldau verabschiedet. Die Botschaft wird zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Moldau ist der erste Partnerstaat, mit dem die EFTA ein umfassendes Kapitel über elektronischen Handel sowie ihr neues Modellkapitel zu Handel und nachhaltigen Entwicklung vereinbart hat.

Das Abkommen ist weitreichend und modern. Es entspricht den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA und beinhaltet einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Dieser umfasst Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, zu Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen und Streitschlichtung. Moldau ist ausserdem der erste Partner, mit dem die EFTA ein umfassendes Kapitel über den elektronischen Handel sowie ihr neues Modellkapitel zu Handel und nachhaltige Entwicklung vereinbaren konnte.

Ein Handelspartner mit Entwicklungspotenzial

Das bilaterale Handelsvolumen zwischen der Schweiz und Moldau von gut 50 Millionen Schweizer Franken (2022) besitzt weiteres Entwicklungspotenzial. Das FHA eröffnet einen breiten Marktzugang und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Planbarkeit für die Wirtschaftsakteure.

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und Moldau wurde am 27. Juni 2023 in Schaan, Liechtenstein unterzeichnet.


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