Bundesrat verabschiedet Botschaft über Verpflichtungskredite im Umweltbereich

Bern, 21.02.2024 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 die Botschaft über Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2025-2028 an das Parlament verabschiedet. Für den Umweltschutz, die Stärkung der Biodiversität und den Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren sind insgesamt 2,207 Mrd. Franken vorgesehen.

Bund und Kantone sind gemeinsam für den Schutz der Umwelt und den Schutz des Menschen vor Naturgefahren verantwortlich. Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft über Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2025-2028 verabschiedet. Damit beantragt er dem Parlament für die nächste Programmperiode insgesamt 2,207 Mrd. Franken. Das Parlament diskutiert voraussichtlich ab der Frühjahrssession über diese Kredite.

Verpflichtungskredite für die Periode 2025-2028 bestehen in folgenden Bereichen: Wildtiere und Jagd (insgesamt CHF 32 Mio.), Wald (CHF 451 Mio.), Schutz vor Naturgefahren (CHF 153 Mio.), Natur und Landschaft (CHF 384 Mio.), Hochwasserschutz (CHF 481 Mio.), Revitalisierung (CHF 146 Mio.), Lärmschutz (CHF 102 Mio.), Abwasserreinigungsanlagen (CHF 450 Mio.) sowie Restwassersanierungen (CHF 8 Mio.).

Vierjährige Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen

Verwendet werden die finanziellen Mittel insbesondere in vierjährigen Verträgen zwischen Bund und den Kantonen (Programmvereinbarungen). In diesen handelt der Bund mit den Kantonen Ziele in verschiedenen Umweltbereichen aus. Um diese Ziele zu erreichen, erhalten die Kantone finanzielle Beiträge des Bundes.

Von den Massnahmen im Umweltbereich können Regionen in der ganzen Schweiz ökologisch und ökonomisch profitieren. Über die Programmvereinbarungen werden in allen Kantonen zahlreiche Projekte der Umweltpolitik des Bundes und der Kantone umgesetzt. Dies stärkt die lokale Wirtschaft.


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