Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes ab.
In Kürze
Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.
Es können etwa weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Das Covid-19-Gesetz war für Bund und Kantone wichtig. Sie konnten damit die Covid-19-Pandemie eindämmen und ihre Folgen abfedern. Bundesrat und Parlament wollen im Notfall auf bewährte Instrumente zurückgreifen können, um gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.
Empfehlung des Referendumskomitees

Für das Komitee ist die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes nutzlos und schädlich. Das Gesetz ermögliche es, jederzeit wieder diskriminierende Massnahmen einzuführen. Mit einem Nein könne die Spaltung der Gesellschaft überwunden und zur Normalität zurückgekehrt werden.

Ansprache
- AUDIO - Ansprache des Bundesrates - Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes
- VIDEO - Ansprache des Bundesrates - Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes
Letzte Änderung 16.05.2023