Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

Fernsehen auf dem Laptop mit Zattoo, aufgenommen am 15. April 2014 in Zürich (KEYSTONE/Christian Beutler)

Worum geht es?

Die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sieht vor, die heutige geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe abzulösen. Der Ertrag kommt wie bisher der SRG sowie lokalen Radio und Fernsehstationen zugute.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) annehmen?

Empfehlungen von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 109 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 28 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Information des Bundesrates


Video-Ansprache der Bundesrätin Doris Leuthard

Audio-Ansprache der Bundesrätin Doris Leuthard

Links

Wie, wo, wann? - Gebrauchsanleitung für die Stimmberechtigten

Wann ist mein Abstimmungslokal geöffnet? Wann muss ich die briefliche Stimmabgabe abschicken? Was muss ich beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten.

Antworten finden Sie auf ch.ch

Letzte Änderung 24.05.2018

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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20150614/rtvg.html