Präimplantationsdiagnostik

Die Leiterin des IVF-Labors der Universitaets-Frauenklinik in Bern zeigt eine Pailette mit Eizellen, aufgenommen am 14. April 2004. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Worum geht es?

Mit der Änderung des Verfassungsartikels wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bei bestimmten Paaren die Präimplantationsdiagnostik – die genetische Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter der Frau – erfolgversprechend durchgeführt werden kann.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich annehmen?

Empfehlungen von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Verfassungsbestimmung anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 160 zu 31 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 34 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Information des Bundesrates


Video-Ansprache des Bundesrates mit Ueli Maurer

Audio-Ansprache des Bundesrates mit Alain Berset

  


Links

Wie, wo, wann? - Gebrauchsanleitung für die Stimmberechtigten

Wann ist mein Abstimmungslokal geöffnet? Wann muss ich die briefliche Stimmabgabe abschicken? Was muss ich beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten.

Antworten finden Sie auf ch.ch

Letzte Änderung 24.05.2018

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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20150614/praeimplantationsdiagnostik.html