Seit dem 1. Januar 2016 werden die Texte der AS und des BBl mit einer elektronischen Signatur versehen, um deren Authentizität sicherzustellen. Eine wie auch immer geartete Veränderung des Textes von anderer Seite als dem Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen der BK führt zu einem erkennbaren Bruch der Signatur.
Die verschiedenen Wege zur Überprüfung der Signatur, werden Ihnen auf dieser Seite erklärt: