(1) Vorbehalte, die mit Ziel und Zweck dieses Übereinkommens unvereinbar sind, sind nicht zulässig.
(2) Vorbehalte können jederzeit zurückgenommen werden.
Letzte Änderung 30.07.2015
(1) Vorbehalte, die mit Ziel und Zweck dieses Übereinkommens unvereinbar sind, sind nicht zulässig.
(2) Vorbehalte können jederzeit zurückgenommen werden.
Letzte Änderung 30.07.2015