Das Parlament hat die sieben Mitglieder des Bundesrats, den Bundeskanzler sowie den Bundespräsidenten und die Vizepräsidentin des Bundesrats für das Jahr 2016 gewählt.
Der Wahltag im Zeitraffer
Höhepunkte der Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 9. Dezember 2015.
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Wählbar in den Bundesrat sind alle «Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind», wie es in Artikel 175 der Bundesverfassung heisst. «Dabei», so sagt die Verfassung weiter, «ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.» Theoretisch können demnach alle Schweizer Stimmberechtigten Bundesrat werden. In der Praxis wählt die Bundesversammlung in der Regel Personen, die über politische Erfahrung verfügen und von den politischen Parteien für das Amt vorgeschlagen werden.
Das Wahlprozedere ist in Artikel 132 des Parlamentsgesetzes geregelt. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20010664/index.html#a132
Die Bundesversammlung wählt nicht Fachminister oder Departementschefs, sondern Mitglieder einer Kollegialbehörde, die alle Entscheide gemeinsam verantworten. Die Bundesrätinnen und Bundesräte machen die Verteilung der Departemente jeweils nach den Wahlen unter sich aus.
Letzte Änderung 30.11.2018