Einkommen, Dienstfahrzeuge

Das Bruttojahreseinkommen einer Bundesrätin oder eines Bundesrats beträgt 472‘958 Franken (Stand 1. Januar 2024). Es wird wie die anderen Löhne des Bundespersonals der Teuerung angepasst. Es gibt jedoch keine Reallohnerhöhung.

Zum Lohn kommt eine Spesenpauschale von jährlich 30 000 Franken (Stand 1. Januar 2024; nicht indexiert). Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident erhält zusätzlich eine Entschädigung von 12 000 Franken während des Präsidialjahres.

Als weitere Leistungen übernimmt der Bund die Kosten für die Telekommunikation (Festnetz, Mobiltelefon, PC). Die Gebühr für Radio und Fernsehen zahlen die Regierungsmitglieder selber.

Jedes Mitglied des Bundesrats und die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler haben Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug und ein Dienstfahrtzeug. Für die private Nutzung wird pro Monat 0,9 Prozent des Kaufpreises verrechnet. Jedes Mitglied erhält des weiteren ein SBB-Generalabonnement der 1. Klasse und ein GA für die Schweizer Seilbahnen.

Dokumente

Checkliste Amtsübergaben (PDF, 142 kB, 22.06.2017)Die letzte Zeile der Liste wurde unlesbar gemacht – rechtlich begründet durch die Ausnahmeregelung beim Zugang zu amtlichen Dokumenten. Laut Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, Art. 7, Abs. 1c, wird der Zugang zu amtlichen Dokumenten eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, wenn durch seine Gewährung „die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden kann“.

Letzte Änderung 08.02.2024

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