Regieren steht an erster Stelle

Die wichtigste Aufgabe des Bundesrats ist das Regieren. Er schlägt Gesetze vor, beurteilt laufend die politische Lage, legt die Ziele und Mittel des staatlichen Handelns fest, leitet die Umsetzung der Aufgaben und vertritt den Bund nach innen und aussen.

Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrat Albert Rösti anlässlich der ersten Bundesratssitzung des Jahres 2023.
Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrat Albert Rösti anlässlich der ersten Bundesratssitzung des Jahres 2023. (KEYSTONE)

Die Zuständigkeiten des Bundesrates sind in der Bundesverfassung in den Artikeln 180 bis 187 beschrieben. An erster Stelle steht das Stichwort „Regierungspolitik“. In diesem Begriff steckt das eigentliche „Regieren. Die Bundesverfassung sagt auch, was darunter zu verstehen ist. Laut Verfassung:

  1. bestimmt der Bundesrat die Ziele seiner Politik und plant den Einsatz der für die Zielerreichung nötigen Ressourcen;
  2. informiert er die Öffentlichkeit rechtzeitig über seine Tätigkeiten.

Weitere Aufgaben des Bundesrats

Rechtsetzung und Vollzug des Rechts

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Vorschläge für die Umsetzung von Volksinitiativen und für Gesetze. In eigener Kompetenz erlässt er in Verordnungen die Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen. Er vollzieht Beschlüsse der Bundesversammlung, die nicht dem Referendum unterstehen, zum Beispiel Aufträge für Planungen.

Führung der Bundesfinanzen

Der Bundesrat führt den Bundeshaushalt. Er unterbreitet dem Parlament einen mehrjährigen Finanzplan und ein jährliches Budget. Mit der Staatsrechnung legt er dem Parlament Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ab.

Verantwortung für die Sicherheit der Schweiz

Der Bundesrat ist zuständig für die Beziehungen der Schweiz zum Ausland und für die innere und äussere Sicherheit des Landes. In diesen beiden Bereichen kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen, wenn es aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Gegebenenfalls kann er zur Wahrung der Sicherheit die Armee aufbieten.

Beziehungen zu den Kantonen pflegen

Gemäss der Bundesverfassung sind die Kantone souverän. Zu den Aufgaben des Bundesrates gehört deshalb die Pflege der Beziehungen und der Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Leitung der Bundesverwaltung

Schliesslich führt der Bundesrat die Bundesverwaltung mit ihren rund 38‘000 Mitarbeitenden. Die Bundesverwaltung ist in sieben Departemente gegliedert; jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor.

Kollegialität und Konsens

„Der Bundesrat entscheidet als Kollegium“, heisst es in der Bundesverfassung. Jedes Mitglied des Bundesrates ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin leitet die Sitzung, hat aber keine Sonderrechte. Bei der Entscheidfindung strebt der Bundesrat einen Konsens an; eigentliche Abstimmungen vermeidet er in der Regel. Alle Bundesratsmitglieder müssen die Entscheide des Kollegiums gegen aussen vertreten, auch wenn diese nicht mit ihrer persönlichen Auffassung oder der Haltung ihrer Partei übereinstimmen. 

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/bundesrat/aufgaben-des-bundesrates/regieren.html