Regieren heisst mehr als vorausschauen

Die strategische Planung und Lagebeurteilung haben für den Bundesrat einen hohen Stellenwert. Er kontrolliert auch, ob die Verwaltung die Aufgaben erfüllt und die Ziele erreicht hat.

Bundespräsident Alain Berset spricht im Nationalrat, 2018.
Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin stellen dem Parlament jährlich die Ziele und alle vier Jahr die Legislaturplanung des Bundesrates vor. Bundespräsident Alain Berset spricht im Nationalrat, 2018. (KEYSTONE)

Sich mit der Zukunft der Schweiz zu befassen und die Weichen richtig zu stellen – das ist eine Kernaufgabe der Regierungspolitik. Dabei hat der Bundesrat zwei unterschiedliche Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen:

  • Er entwickelt Strategien und Planungen, um die Chancen von gesellschaftlichem, technischem und wirtschaftlichem Wandel für die Schweiz zu nutzen und die Risiken einzuschränken.
  • Er muss sich aber auch freie Hand bewahren, um unerwartete oder neue Ereignisse und Entwicklungen bestmöglich bewältigen zu können.

Mehrere Planungsinstrumente im Einsatz

Instrumente, die den Bundesrat bei der zukunftsgerichteten Planung unterstützen, sind die Legislaturplanung, die Jahresziele sowie die Finanzplanung und das Budget. Sie zeigen auf, wie der Bundesrat die Aufträge des Volks und des Parlaments auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz umsetzen will. Dazu kommen Strategien wie diejenige für eine nachhaltige Entwicklung. Aufgrund dieser Vorgaben planen die Departemente ihre Tätigkeit.   

Werden die Ziele erreicht?

Zur Erreichung der Ziele erteilt der Bundesrat der Bundesverwaltung Aufträge. Er überprüft regelmässig, ob diese Aufträge ausgeführt und die Ziele erreicht werden. Im Geschäftsbericht ans Parlament legt er dar, ob die Ziele erreicht worden sind. Ebenso begründet er Abweichungen von den Jahreszielen und legt ungeplante Vorhaben dar. 

Politische Planung

Der Zweck der politischen Planung des Bundesrates lässt sich in vier Punkten zusammenfassen:

  • die Bundespolitik vorausschauend weiterentwickeln.
  • die Verwaltungstätigkeit mit klaren Vorgaben führen.
  • das Parlament frühzeitig über die Geschäftsführung informieren.
  • die Öffentlichkeit über die politischen Absichten informieren.

Die Bundespolitik wird in vier Schritten geplant:

  1. Mittels einer Umfeldanalyse werden die wichtigsten Herausforderungen für eine Legislaturperiode identifiziert. Sie bildet die Grundlage für die Legislaturplanung.
  2. Im Bericht über die Legislaturplanung werden die wichtigsten Ziele und Massnahmen für die betreffenden vier Jahre beschrieben.
  3. Die Jahresziele konkretisieren, wie die Legislaturziele erreicht und zusätzliche, aktuelle Herausforderungen bewältigt werden sollen.  
  4. Der jährliche Geschäftsbericht dient der Rechenschaftsablage gegenüber dem Parlament und gibt Auskunft darüber, wieweit die Ziele erreicht wurden. 

Letzte Änderung 02.11.2023

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