Der Öffentlichkeit verpflichtet

Die Sitzungen des Bundesrates sind nicht öffentlich. Aber der Bundesrat informiert die Kantone, das Parlament und die Öffentlichkeit nach jeder Sitzung umfassend über seine Entscheide und Absichten.

Guy Parmelin, Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter sprechen an einer Medienkonferenz des Bundesrates zum Institutionellen Abkommen und zur Begrenzungsinitiative. Bern, 7. Juni 2019. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Guy Parmelin, Ignazio Cassis und Karin Keller-Sutter sprechen an einer Medienkonferenz des Bundesrates zum Institutionellen Abkommen und zur Begrenzungsinitiative. Bern, 7. Juni 2019. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Der Bundesrat ist verpflichtet, die Bundesversammlung, die Kantone und die Öffentlichkeit zu informieren. Und zwar nicht nur über seine Entscheide, sondern auch über seine Lagebeurteilungen, Planungen und Vorkehrungen. Er ist ebenfalls verpflichtet, die Beziehungen zur Öffentlichkeit zu pflegen und sich über die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Meinungen und Anliegen zu informieren.

Bundesratssprecher unterstützt den Bundesrat

Bei der Erfüllung der Informationspflicht wird der Bundesrat von der Bundeskanzlei und vom Bundesratssprecher unterstützt. Derzeit nimmt Vizekanzler André Simonazzi diese Aufgabe wahr.

Nach jeder Bundesratssitzung eine Medienkonferenz

Unmittelbar nach einer Bundesratssitzung findet im Medienzentrum des Bundes die Medienkonferenz des Bundesrates statt. Dabei informieren die für ein Geschäft zuständigen Mitglieder des Bundesrates sowie der Bundesratssprecher über die Diskussionen und Entscheide an der Sitzung.

Bundesratsmedienkonferenz live im Internet

An der Medienkonferenz können nur Medienschaffende teilnehmen; die Öffentlichkeit kann sie aber live mitverfolgen. Zu den meisten Geschäften publiziert die Regierung zudem eine Medienmitteilung. Schon vor den Medien informiert sie Parlament und Kantone schriftlich über die Entscheide.

Ohne Information keine Meinungsbildung

Besonders wichtig ist die Information vor eidgenössischen Volksabstimmungen. Hierzu veröffentlicht der Bundesrat jeweils drei bis vier Wochen vor den Abstimmungen die Erläuterungen in Form einer Broschüre. Darin werden die Abstimmungsthemen sowie die Argumente von Befürwortern und Gegnern in leicht verständlicher Form präsentiert. Auch zu den alle vier Jahre stattfindenden Nationalratswahlen gibt es eine Wahlanleitung in Form einer Broschüre.

Transparenz ist eine Voraussetzung für Demokratie

Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Rechte nur wahrnehmen, wenn sie sich über die staatliche Tätigkeit und die Rechtsgrundlagen informieren können. Das Internet spielt dabei eine zentrale Rolle.

  • Alle Gesetze sind online.
    Die gesamte Gesetzessammlung sowie das Bundesblatt mit den amtlichen Publikationen, aber auch sehr viele Berichte, Studien und Expertisen sind im Webangebot des Bundes auffindbar.
  • Jede Person kann Einsicht in Verwaltungsakten verlangen.
    Gemäss dem seit 2004 geltenden Öffentlichkeitsgesetz kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Der Bund muss diese Einsicht gewähren, wenn nicht übergeordnete Interessen dagegen stehen.
Bundesrat Alain Berset, links, und Bundesratssprecher Andre Simonazzi auf dem Weg an eine Medienkonferenz - September 2013. (Keystone/Peter Schneider)

Der Bundesratssprecher

Seit dem Jahr 2000 hat die Schweiz eine Bundesratssprecherin oder einen Bundesratssprecher. Er oder sie:

  • informiert im Auftrag des Bundesrates die Öffentlichkeit;
  • berät den Bundesrat und seine Mitglieder in Informations- und Kommunikationsfragen
  • koordiniert die Informationstätigkeit des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei.

Für die Aufgabe des Bundesratssprechers oder der -sprecherin bestimmt der Bundesrat ein leitendes Mitglied der Bundeskanzlei. Derzeit hat Vizekanzler André Simonazzi dieses Amt inne.

Regierungskommunikation 1848-2023

Vom Bundesblatt bis zu den sozialen Medien

Letzte Änderung 09.08.2023

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