Im Sommer, wenn die Schulferien beginnen und sich die meisten Menschen einige Wochen Erholung gönnen, beginnt für den Bundesrat die sitzungsfreie Zeit. Sie dauert in der Regel bis Mitte August. In diesen fünf Wochen findet keine ordentliche Bundesratssitzung statt.
Krisen und Katastrophen sind jederzeit möglich
Politische Krisen, Naturereignisse und technische Zwischenfälle nehmen jedoch keine Rücksicht auf den Regierungskalender. Selbstverständlich muss der Bundesrat auf solche Ereignisse auch in der sitzungsfreien Zeit – wie auch zwischen Weihnachten und Neujahr – schnell reagieren können, um die Interessen des Landes zu wahren.
Erreichbarkeit sichergestellt
Die Mitglieder des Bundesrates müssen deswegen immer erreichbar sein, im Inland wie im Ausland, an Wochenenden und Feiertagen. So können sie laufend informiert werden und zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammenkommen, wenn kurzfristig entschieden werden muss.
Eine solche Sitzung muss nicht unbedingt im Sitzungszimmer des Bundesrates im Bundeshaus West stattfinden. Die Verhandlungen können an einem andern Ort, schriftlich oder auch telefonisch geführt werden. Bei der Vorbereitung wird der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin von der Bundeskanzlei unterstützt – wie das auch bei den geplanten Sitzungen der Fall ist.
Zirkularverfahren
Manchmal gibt es auch Geschäfte, die der Bundesrat zwischen zwei ordentlichen Sitzungen dringend verabschieden muss. Dann wird ein Zirkularverfahren organisiert.
Ausserordentliche Sitzungen sind selten
Ausserordentliche Sitzungen in Form von Telefonkonferenzen sind selten. Etwas häufiger sind Beschlüsse im Zirkularverfahren. 2014 gab es drei, zwei davon in der sitzungsfreien Zeit.