Bundesratssitzung

Der Bundesrat fällt seine Entscheide an seiner wöchentlichen Sitzung. Damit er die rund 2'500 pro Jahr anfallenden Geschäfte behandeln kann, braucht es eine minutiöse und sorgfältige Vorbereitung sowie formelle und informelle Regeln.

Der Bundesrat behandelt rund 2500 Geschäfte pro Jahr. Vor jeder Sitzung legen die Weibelinnen und Weibel die Akten bereit. Bundesratszimmer, Januar 2019. (Keystone/Peter Klaunzer)

Der Bundesrat versammelt sich, so oft die Geschäfte es erfordern. So steht es im Gesetz. In der Regel trifft sich die Landesregierung einmal pro Woche zu einer ordentlichen Sitzung im Bundesratszimmer: normalerweise am Mittwoch, während der Parlamentssessionen am Freitag. Die Sitzung beginnt meistens um 9 Uhr und dauert mehrere Stunden. Geleitet wird die Sitzung von der Bundespräsidentin bzw. dem Bundespräsidenten.

Beschlussfähigkeit

Der Bundesrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens vier Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet wenn immer möglich im Konsensverfahren, zuweilen aber auch per Abstimmung. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten doppelt.

Bundeskanzler ohne Stimmrecht

Der Bundeskanzler nimmt ebenfalls an den Sitzungen teil. Er hat kein Stimmrecht, kann aber Anträge zu den Geschäften der Bundeskanzlei stellen. Vizekanzlerinnen und Vizekanzler wohnen den Verhandlungen bei, soweit der Bundesrat nichts anderes bestimmt.

Gäste sind selten

Gäste sind selten; sie werden nicht im  Sitzungszimmer empfangen, sondern im „Bureau du Président“, einem der Nebenräume im 1. Stock des Bundeshaus West. Einmal pro Jahr wird der Präsident des Direktoriums der Nationalbank zur Berichterstattung eingeladen. Ab und zu  empfängt der Bundesrat hohe Bundesbedienstete und Experten, sofern eine direkte Information der Landesregierung angebracht erscheint. Bei den eigentlichen politischen Beratungen ist der Bundesrat aber immer unter sich (mit der Teilnahme des Bundeskanzlers und der beiden Vizekanzler).

Sitzungen „extra muros“ und Klausuren

Ein bis zwei Mal pro Jahr führt der Bundesrat eine Sitzung „extra muros“, ausserhalb des Bundeshauses, durch. Er begibt sich in einen Kanton, um dadurch auch der Verbundenheit mit den Kantonen Ausdruck zu geben. Manchmal zieht es sich zu einer mehrstündigen Klausur zurück, um wichtige Themen vertieft behandeln zu können.

Befrachtete Traktandenliste

Rund 2'500 Geschäfte stehen jährlich auf der Traktandenliste des Bundesrates. Dabei nimmt die Beantwortung parlamentarischer Vorstösse den weitaus grössten Anteil ein. 

Formelles und Informelles

  • Jedes Mitglied des Bundesrats bedient sich seiner Muttersprache.
  • Während der Sitzung sprechen sich die Mitglieder des Bundesrates formal korrekt an: Monsieur le Président, Madame la Vice-présidente, Frau Bundesrätin, meine Herren Bundesräte oder Herr Bundeskanzler.
  • Die Traktandenliste umfasst vier Farben: orange, blau, weiss und grün. Unbestrittene Geschäfte (orange Liste) werden in der Regel rasch genehmigt. Die blaue Liste umfasst die Antworten auf parlamentarische Vorstösse. Die Traktanden auf der weissen Liste werden wegen ihrer politischen Bedeutung einzeln diskutiert und entschieden. Bisweilen erstrecken sich die Beratungen über mehrere Sitzungen. Die grüne Liste umfasst vertrauliche Geschäfte, die ebenfalls eingehend diskutiert werden.

Letzte Änderung 19.07.2019

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