Entschieden wird an der Bundesratssitzung

Botschaften ans Parlament, Antworten auf parlamentarische Anfragen, Verordnungsänderungen, Ausgaben, Personalentscheide: der Bundesrat muss laufend Beschlüsse fassen. Dies geschieht an der Sitzung des Bundesrats. Wichtig sind dabei: Vorbereitung, Kollegialität, Konsens.

Der Bundesrat in seinem Sitzungszimmer im Bundeshaus West, 2024.

Der Bundesrat erhält seine Aufträge vom Parlament. Die  weitaus meisten Entscheide betreffen denn auch Geschäfte, die ans Parlament gehen. Dazu gehören

  • Botschaften für Verfassungs- und Gesetzesänderungen
  • Auskünfte und Stellungnahmen zu politischen Vorstössen
  • Berichte zu Aufträgen des Parlaments
  • das Budget und die Jahresrechnung
  • die Legislaturplanung, die Jahresziele und der Geschäftsbericht.

Sorgfältige Vorbereitung

Bis ein Geschäft in den Bundesrat gelangt, durchläuft es verschiedene Stationen, die alle von der Bundeskanzlei begleitet werden. Wenn ein Entwurf eines Departements die so genannte Ämterkonsultation durchlaufen hat, unterzeichnet die zuständige Departementsvorsteherin oder der -vorsteher den definitiven Antrag. Die Regierungskolleginnen und -kollegen haben dann die Möglichkeit, sich in einem Mitberichtsverfahren dazu zu äussern. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist und die Bundeskanzlei das Geschäft formell und juristisch überprüft hat, wird aus dem Anliegen ein Traktandum für die Bundesratssitzung.

Alle Aspekte bedenken

Die Vorbereitung dient der Konsensfindung und der Qualitätssicherung. Alle Aspekte eines Problems sollen sogfältig bedacht werden, insbesondere die rechtlichen und finanziellen. Auch sollen Meinungsverschiedenheiten zwischen Departementen möglichst früh erkannt und Lösungen gefunden werden, mit denen alle Interessierten leben können. Der Bundesrat soll sich auf die zentralen politischen Fragen konzentrieren können. 

Kollegialität und Konsens als Leitgedanken

«Der Bundesrat entscheidet als Kollegium», so schreibt es die Bundesverfassung vor.  Die Entscheide werden gemeinsam getroffen. Alle Bundesratsmitglieder müssen die Entscheide gegen aussen vertreten – auch wenn diese nicht mit ihrer persönlichen Auffassung oder mit der Haltung ihrer Partei übereinstimmen.

Die schweizerische Konsenskultur wird auch im Bundesrat gelebt. Das bedeutet, dass der Bundesrat einvernehmliche Lösungen sucht, anstatt gestützt auf das Mehrheitsprinzip den eigenen Standpunkt durchzusetzen. Der Wille zum Konsens entspricht der Überzeugung, dass Entscheide nur dann von Dauer sind, wenn alle Mitglieder des Gremiums hinter einem Beschluss stehen können, auch wenn sie gewisse Bedenken haben. Die Konsensfindung ist oft anspruchsvoll und zeitaufwändig. Dies kommt auch bei der Vorbereitung von Bundesratsgeschäften zum Ausdruck.  

Vollmachten für ausserordentliche Lagen

Im Fall von Kriegen, sozialen Unruhen und Naturkatastrophen ist manchmal schnelles Handeln angezeigt. Für solche Fälle gibt die Bundesverfassung dem Bundesrat die Vollmacht, vom normalen Gesetzgebungsverfahren abzuweichen.

Laut Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung kann der Bundesrat, „unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen“. Eine solche Verordnung gilt längstens sechs Monate, ausser der Bundesrat unterbreitet dem Parlament innert dieser Frist einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage.

In dringlichen Fällen kann der Bundesrat Truppen aufbieten. Bietet er mehr als 4000 Angehörige der Armee für den Aktivdienst auf oder dauert dieser Einsatz voraussichtlich länger als drei Wochen, so ist unverzüglich die Bundesversammlung einzuberufen.

Letzte Änderung 29.01.2024

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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/bundesrat/aufgaben-des-bundesrates/entscheiden.html