Annemarie Huber-Hotz

Annemarie Huber-Hotz

Partei: FDP.Die Liberalen (FDP)
Geboren: 16.08.1948
Heimatort: Baar
Kanton: Zug (ZG)
Gewählt: 15.12.1999
Zurückgetreten: 31.12.2007
Gestorben: 01.08.2019

Nachfolgerin von: François Couchepin
Vorgängerin von: Corina Casanova



Annemarie Huber-Hotz war Bundeskanzlerin von 2000 bis 2007.

Tochter eines Kaufmanns; Gymnasium in Ingenbohl und Zug; Studium (Psychologie, Soziologie, Philosophie und Ethnologie) in Bern und Uppsala (Schweden); 1971 Lizentiat; 1973–1975 Studium der Politischen Wissenschaften in Genf; 1976/77 Nachdiplomstudium in Raumplanung an der ETH Zürich; Abschluss als Raumplanerin ETH-NDS. Während der Studienzeit übersetzte sie für die Internationale Arbeits-Organisation (ILO) in Genf (1973–1975), danach arbeitete sie für das Amt für Raumplanung des Kantons Zug. 1978–1981 Mitarbeiterin des Generalsekretärs der Bundesversammlung; ab 1981 führte sie das Sekretariat des Ständerats, und ab 1989 leitete sie ausserdem den wissenschaftlichen Dienst der Bundesversammlung. 1992-1999 war Annemarie Huber-Hotz Generalsekretärin der Bundesversammlung.

Die siebte Kampfwahl um den Kanzlerposten: Erste Bundeskanzlerin

Auch bei der Kanzlerwahl vom 15. Dezember 1999 bedurfte es mehrerer Wahlgänge. Dabei konnte sich die freisinnige Annemarie Huber-Hotz im vierten Wahlgang gegen Vizekanzler Achille Casanova (CVP) durchsetzen. Mit Annemarie Huber-Hotz wurde erstmals eine Frau auf den Kanzlerposten gewählt.

Die Bundeskanzlei wurde 2000 reorganisiert und in vier Führungsbereiche (Bundesrat, Planung/Strategie, Information/Kommunikation und Interne Dienste) unterteilt. Dabei wurde dem Wunsch des Parlaments entsprechend die Funktion eines Bundesratssprechers geschaffen, die von einem Mitglied der Geschäftsleitung der Bundeskanzlei (Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin oder Vizekanzler) wahrzunehmen ist. Diese Funktion wurde Vizekanzler Achille Casanova übertragen.

Die Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte wurde 2002 der neuen Bundesverfassung angepasst, und die verfassungsmässige Anerkennung der politischen Parteien führte dabei zur Einführung eines fakultativen Parteienregisters. Gleichzeitig wurden Rechtsgrundlagen geschaffen für Pilotprojekte zu einem «vote électronique», damit auch Stimmberechtigte des 21. Jahrhunderts nach den nötigen zeitintensiven Vorbereitungsarbeiten politische Entscheidungen in einer Weise treffen und ausdrücken können, die ihren voraussehbaren Erfahrungen und Bedürfnissen entsprechen.


Letzte Änderung 02.08.2019

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