Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
Am 12. Februar 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration abgestimmt.
Resultate
- Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration - Vorläufige amtliche Endergebnisse
- Vorläufige amtliche Endergebnisse vom 12.02.2017
- Medienkonferenz des Bundesrates vom 12.02.2017 zu den Abstimmungsresultaten
Erläuterungen des Bundesrates
Erklärvideo
Worum geht es?
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration annehmen?
Die Haltung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 122 zu 75 Stimmen ohne Enthaltung angenommen, der Ständerat mit 25 zu 19 Stimmen ohne Enthaltung.

