Gesamterneuerungen
Alle vier Jahre wählt der Bundesrat die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen sowie der Leitungsorgane und Bundesvertretungen neu.
Der Bundesrat nimmt nach Ablauf ihrer Amtsdauer eine Gesamterneuerungswahl der ausserparlamentarischen Kommissionen vor (Art. 8h RVOV). Die Bundeskanzlei koordiniert die Vorbereitungsarbeiten für die Gesamterneuerungswahl mit den Departementen, bereitet die Anträge an den Bundesrat vor und erarbeitet den Bericht zuhanden des Parlaments über die Gesamterneuerungswahl. Die Amtsdauer der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen entspricht der Legislaturperiode des Nationalrates (Art. 8g RVOV). Daraus ergibt sich, dass alle vier Jahre eine Gesamterneuerungswahl stattfindet.
Aus praktischen Gründen werden auch die Leitungsorgane und die Bundesvertretungen in solchen Organen, die die gleiche Amtsdauer haben, zusammen mit der Gesamterneuerungswahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen neu bestellt.