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UNESCO-Welterbe: liste indicative der Schweiz

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 10. Dezember 2004

UNESCO-Welterbe: liste indicative der Schweiz

Der Bundesrat hat die liste indicative der Schweiz für das UNESCO-Welterbe
gutgeheissen. Als mögliche zukünftige Welterbestätten der Schweiz umfasst
die Liste fünf Objekte: Das Werk des Architekten Le Corbusier (Villen
Jeanneret-Perret und Schwob in La Chaux-de-Fonds, Petite villa au bord du
lac Léman in Corseaux, Immeuble Clarté in Genf), die Rhätische Bahn und die
Kulturlandschaft der Albula-Bernina-Strecke, die prähistorischen
Seeufersiedlungen der Pfahlbauer, die Stadtlandschaft von La Chaux-de-Fonds
und Le Locle im Zusammenhang mit der Uhrenindustrie sowie das Weinbaugebiet
Lavaux.

Bis heute stehen die Berner Altstadt, der Stiftsbezirk St. Gallen, das
Benediktinerinnen­kloster St. Johann in Müstair (alle aufgenommen 1983), die
Burgen von Bellinzona (2000), die Region Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn (2001)
und der Monte San Giorgio (2003) auf der Liste des Welterbes. Die Kandidatur
der Glarner Hauptüberschiebung, eine tektonische Besonderheit, wird von der
UNESCO gegenwärtig geprüft.

Die Auswahl der Objekte für die liste indicative der Schweiz hat eine
Expertengruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Kultur (BAK) getroffen.
Der Vorschlag stützt sich auf die UNESCO-Kriterien und steht im Einklang mit
der globalen Strategie für eine repräsentative und glaubwürdige
Welterbeliste. Dazu gehören die Förderung der kulturellen Vielfalt und die
Berücksichtigung von bisher untervertretenen Objektkategorien. Die
Expertengruppe hat den Qualitätsmerkmalen der Schweiz Rechnung getragen,
insbesondere der Überlagerung und dem engen Nebeneinander der vielfältigen
Kultur- und Naturräume. In die Prüfung miteinbezogen wurden einerseits
Objekte, für die eine Initiative vorlag, andererseits weitere Objekte, die
aufgrund ihrer Bedeutung der Expertengruppe prüfenswert schienen.

Gemäss dem Übereinkommen vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und
Naturgutes der Welt figurieren auf der Liste des Welterbes Objekte von
aussergewöhnlichem universellen Wert. Die UNESCO-Konvention wurde von der
Schweiz 1975 ratifiziert. Sie verlangt zum Schutz des Kultur- und Naturgutes
ein System internationaler Zusammenarbeit, das die Vertragsstaaten in ihren
Bestrebungen unterstützen soll. Die gesetzlichen Bestimmungen des Natur- und
Heimatschutzes in der Schweiz gelten auch für das Welterbe. Ein Eintrag in
das Verzeichnis der UNESCO zieht deshalb keine besonderen Schutzbestimmungen
nach sich, verleiht dem Schutzgedanken durch die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit aber zusätzliches Gewicht.

Die nun vom Bundesrat verabschiedete liste indicative wird der UNESCO
übermittelt und umfasst diejenigen Stätten der Schweiz, die in den nächsten
Jahren für eine Aufnahme auf die Liste des Welterbes kandidieren können.

Ausführliche Dokumentation mit Bildmaterial siehe www.bak.admin.ch/pm/

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

-          Johann Mürner, Chef der Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege,
Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 80 59 oder 079 277 37 81

-          Oliver Martin, wissenschaftlicher Mitarbeiter Sektion
Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 44 48
oder 079 274 03 47