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Bundesrat verabschiedet Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz «Gleichstellung von Frau und Mann» durch die Bundesbehörden

Pressemitteilung                                                        13.
November 2002

Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments einen Bericht verabschiedet, der
einen umfassenden Überblick gibt über die im Bereich der Gleichstellung der
Geschlechter ergriffenen Massnahmen der Bundesbehörden. Die Bilanz ist zwar
ermutigend, vor allem in den Bereichen Bildung und Wirtschaft, doch bis das
Anliegen der Geschlechtergleichstellung systematisch in allen
Tätigkeitsfeldern der Bundesverwaltung verankert ist, sind noch
Anstrengungen nötig.

Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung
von Frau und Mann" durch die Bundesbehörden wurde aufgrund eines Postulats
des Nationalrats von Mai 2000 erarbeitet. Er wird den Eidgenössischen Räten
auf die Wintersession 2002 zugestellt.

Der Aktionsplan ist Teil der Folgearbeiten zur 4. UNO-Weltfrauenkonferenz
von Beijing (1995). Er wurde 1999 veröffentlicht und enthält 13 Kapitel mit
insgesamt 287 Massnahmen, in denen die in der Gleichstellungspolitik
anstehenden Aktivitäten zusammengefasst werden. Heute, drei Jahre nach
Erscheinen des Aktionsplans, kann man sich mit dem vorliegenden Bericht ein
detailliertes Bild der von den Bundesbehörden geleisteten Umsetzungsarbeiten
machen. Auf nationaler Ebene zu erwähnen ist z.B. die Schaffung einer
Fachstelle Gender Health sowie einer Fachstelle gegen Gewalt, insbesondere
gegen Frauen, und der erste Schweizer Bericht zum UNO-Frauenübereinkommen.
Auf internationaler Ebene wird u.a. gezeigt, wie sich die Schweiz im Rahmen
der OSZE im Kampf gegen Frauenhandel einsetzt und systematisch die
Geschlechterperspektive in die Entwicklungszusammenarbeit einbezieht.

Die meisten der im Aktionsplan aufgeführten Massnahmen wurden umgesetzt,
manche nur teilweise und andere sehr weitgehend. Am besten gelang dies in
den Bereichen Bildung und Wirtschaft. An den Universitäten und
Fachhochschulen sowie in der Arbeitswelt sind konkrete Projekte zur
Förderung der Chancengleichheit, z. B. Anreizprogramme und Einrichtung von
Krippen, umgesetzt worden. Statistiken und Studien zu Diskriminierungen der
Frauen im Erwerbsleben und in den Sozialversicherungen wurden
veröffentlicht. Schwierigkeiten bei der Umsetzung sind in der Regel auf den
Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen zurückzuführen.

Die Departemente und Ämter sind aufgerufen, ihre Bemühungen fortzusetzen und
die Gleichstellungsperspektive in all ihre Programme und Massnahmen sowie in
ihre alltägliche Praxis aufzunehmen (gender mainstreaming). Die
Bundesverwaltung verfügt noch nicht über alle dafür nötigen Instrumente,
doch sind Bemühungen im Gang, diese zu entwickeln.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die
Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 40

Beilage: Bericht