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Unterzeichnung des Nuklearinformationsabkommens Schweiz-Österreich

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT   Bern, 19. März 1999
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Pressemitteilung

Unterzeichnung des Nuklearinformationsabkommens Schweiz-Österreich
                                                                            
  

Bundesrat Flavio Cotti, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für
auswärtige Angelegenheiten, und sein österreichischer Amtskollege Wolfgang
Schüssel haben heute anlässlich dessen offiziellen Arbeitsbesuches in Bern
ein Abkommen über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem
Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
(Nuklearinformationsabkommen Schweiz-Österreich) unterzeichnet.

Das Abkommen ergänzt das im Rahmen der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) ausgearbeitete multilaterale Übereinkommen
vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen
Unfällen im bilateralen Verhältnis zwischen der Schweiz und Österreich.
Analoge Abkommen hat die Schweiz bereits früher mit Deutschland (1978/82),
Frankreich (1989) und Italien (1989) abgeschlossen.

Das Abkommen regelt den gegenseitigen Informationsaustausch nicht nur über
Vorkommnisse, in deren Folge es zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in
die Umwelt kommen kann, sondern auch generell über Nuklearprogramme,
Erfahrungen und Rechtsetzung im Bereich der nuklearen Sicherheit und des
Strahlenschutzes.

Nähere Auskünfte erteilen auf Anfrage O. Bühler, Direktion für Völkerrecht
EDA (Tel. 031/322 30 72), und Dr. W. Bühlmann, Bundesamt für Energie UVEK
(Tel. 031/322 56 17).