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Weko verabschiedet KMU-Bekanntmachung

Weko verabschiedet KMU-Bekanntmachung

nlässlich ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2005 hat die
Wettbewerbskommission (Weko) eine Bekanntmachung für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen verabschiedet.

Die Bekanntmachung legt Kriterien fest, unter denen Abreden zwischen
KMU nach dem verschärften Kartellgesetz unproblematisch sind. Dies
geschieht einerseits durch die Konkretisierung der Kriterien der
"Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit" und der "beschränkten
Marktwirkung", andererseits durch Spezialvorschriften für
Kleinstunternehmen.

Bei den Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz
höchstens CHF 2 Mio.) wird in der Regel davon ausgegangen, dass Abreden
unter ihnen keine spürbaren Auswirkungen auf dem Markt zu entfalten
vermögen. Ausgenommen sind immer die sogenannten "harten Absprachen",
d.h. insbesondere die Preis-, Gebiets- und Mengenabsprachen.

Für die übrigen Unternehmen gelten Marktanteilsschwellen (10% bei
Abreden zwischen Konkurrenten, 15% bei Abreden zwischen Unternehmen
verschiedener Marktstufen), bei deren Unterschreitung davon ausgegangen
wird, dass diese Abreden nur eine beschränkte Marktwirkung haben. Wird
gleichzeitig dargelegt, dass die entsprechende Abrede
wettbewerbsfördernden Charakter aufweist und keine Preis-, Gebiets-
oder Mengenabsprache beinhaltet, ist diese im Regelfall als
unproblematisch einzustufen.

Sind die oben genannten Kriterien erfüllt, sehen die
Wettbewerbsbehörden normalerweise von einer Verfahrenseröffnung ab.

Die vorliegende Bekanntmachung stützt sich auf eine Bestimmung, die
anlässlich der KG-Revision 2003 neu eingeführt wurde. Die
Wettbewerbsbehörden werden die Auswirkungen der vorliegenden
Bekanntmachung aufgrund der gemachten Erfahrungen nach zwei Jahren
überprüfen.

Die KMU-Bekanntmachung ist unter www.weko.ch abrufbar.

Walter Stoffel 079 436 81 49  Patrik Ducrey 031 324 96 78 079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch