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Grünes Licht für das Personalcontrolling in der Bundesverwaltung

Grünes Licht für das Personalcontrolling in der Bundesverwaltung

21.12.2005 - Der Bundesrat ergänzt die Personalberichterstattung ans Parlament mit 
Sollvorgaben. Damit gibt er den Startschuss zum Aufbau eines strategischen Personalcontrollings 
in der Bundesverwaltung.

Mit dem Bundespersonalgesetz BPG hat die Bundesverwaltung 2002 einen umfassenden 
Reportingauftrag erhalten (Artikel 5). Nach dem Grundsatz "Kompetenz gegen Transparenz" 
wird dem Parlament jährlich Bericht erstattet. Verantwortlich zeichnet das Eidg. 
Personalamt EPA. Das Reporting beschränkte sich bisher darauf, die Entwicklungen 
(z.B. Anzahl Mitarbeitende nach Geschlecht, Sprachen oder Beschäftigungsgrad) rückblickend 
aufzuzeigen. Es fehlte der Blick nach vorn, die Festlegung von Zielen bzw. Sollwerten.
An seiner Sitzung vom 21. Dezember 2005 hat der Bundesrat konkrete Sollwerte für 
das strategische Personalcontrolling der Bundesverwaltung festgelegt. Die Sollwerte 
gelten bis zum Ende der nächsten Legislatur (2011) und sind für die Bundesverwaltung 
verbindlich. Ein erster Soll/Ist-Vergleich wird den parlamentarischen Aufsichtskommissionen 
im Frühjahr 2006 unterbreitet.

Dahin steuert die Personalpolitik der Bundesverwaltung:
- Lohnentwicklung: Die durchschnittlichen Personalbezüge sollen sich bis Ende 2011 
gemäss dem Umfang der Jahresdurchschnittsteuerung des Vorjahres entwickeln.
- Lernende: In der Bundesverwaltung wird bis Ende 2011 ein Lernendenanteil von 4% 
angestrebt.
- Frauenanteil: Ziel ist es, den Frauenanteil bis Ende 2011 in den obersten Lohnklassen 
um 30 Prozent zu erhöhen und in den übrigen Lohnklassen auf einen Drittel des Gesamtpersonalbestandes 
zu steigern.
- Sprachgruppen: Die Sprachgemeinschaften sollen Ende 2011 in allen Tätigkeitsbereichen 
und auf allen Hierarchiestufen der Bundesverwaltung entsprechend ihrem Anteil an 
der Wohnbevölkerung schweizerischer Nationalität vertreten sein.

Adresse für Rückfragen
Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27

Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 21.12.2005)
Internet: http://www.efd.admin.ch
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch