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Bundesrat legt Eckwerte für die Swisscom-Vorlage fest

Bundesrat legt Eckwerte für die Swisscom-Vorlage fest

21.12.2005 - Der Bundesrat hat heute Eckwerte für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage 
zur Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom festgelegt. Da einer Abgabe 
der Bundesmehrheit aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts entgegen steht, wird 
der Bundesrat den Vernehmlassungsadressaten eine Anpassung des Telekommunikationsunternehmensgesetz 
TUG unterbreiten. Zudem hat der Bundesrat entschieden, den Vernehmlassungsadressaten 
flankierende Massnahmen zur Gewährleistung der Grundversorgung und zur Wahrung der 
Eigenständigkeit der Swisscom zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Vernehmlassungsvorlage 
soll Ende Januar 2006 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Damit der Bund seine Beteiligung an der Swisscom unter 50% reduzieren kann, muss 
das Telekommunikationsunternehmensgesetz TUG angepasst werden. Demnach muss das 
Parlament - und im Falle eines Referendums auch das Volk - in jedem Fall entscheiden, 
ob es im Grundsatz für oder gegen die Abgabe der Bundesmehrheit an Swisscom Stellung 
bezieht. Für eine Lösung auf Gesetzesstufe spricht aus Sicht des Bundesrates ausserdem, 
dass sie in der Ausgestaltung deutlich flexibler ist, insbesondere auch in Bezug 
auf flankierende Massnahmen. Weil diesem Vorgehen gemäss einem Gutachten des Bundesamts 
für Justiz aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts entgegensteht, verzichtet der 
Bundesrat auf die Ausarbeitung einer Verfassungsbestimmung.

Zudem hat der Bundesrat entschieden, den Vernehmlassungsadressaten flankierende 
Massnahmen zur Gewährleistung der Grundversorgung und zur Wahrung der Eigenständigkeit 
der Swisscom zur Stellungnahme zu unterbreiten. Aus Sicht des Bundesrats müssen 
allfällige flankierende Massnahmen jedoch sowohl gesetzestechnisch wie auch später 
im Vollzug einfach umsetzbar sein, die finanziellen und technologischen Risiken 
für den Bund möglichst gering halten, keine aktienrechtlichen Sonderlösungen beinhalten 
und den Interessen der Swisscom nicht entgegen stehen.

Gewährleistung der Grundversorgung

Aus Sicht des Bundesrats ist die Grundversorgung schon heute hinreichend gesichert. 
Die Grundversorgung hängt nicht von einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom 
ab. Geregelt wird sie im Fernmeldegesetz (FMG). Die Grundversorgungskonzession muss 
gemäss FMG alle fünf Jahre ausgeschrieben werden. Jetzige Grundversorgungskonzessionärin 
ist eine 100%-Tochter der Swisscom, die Swisscom Fixnet AG (Periode 1. Januar 2003 
bis 31. Dezember 2007).
Weil Swisscom Fixnet AG heute und in absehbarer Zukunft die einzige Unternehmung 
ist, die über ein flächendeckendes Festnetz verfügt, will sie der Bundesrat für 
eine Übergangszeit von fünf Jahren nach Ablauf der gültigen Konzession zur Erbringung 
der flächendeckenden Grundversorgung gesetzlich verpflichten. Bei einer Abgabe der 
Bundesmehrheit soll die Swisscom Fixnet AG demgemäss verpflichtet werden, bis Ende 
2012 die flächendeckende Grundversorgung nach Artikel 16 Absatz 1 FMG für die ganze 
Schweiz sicherstellen. Nach Ablauf dieser Frist soll die Grundversorgungskonzession 
nach den dannzumal gültigen Bestimmungen wieder ausgeschrieben und vergeben werden.

Zur Diskussion stellen wird der Bundesrat auch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen 
Netzgesellschaft sowie eine Beteiligung des Bundes an der Grundversorgungskonzessionärin, 
der Swisscom Fixnet AG. Beide Varianten sind aus Sicht des Bundesrates jedoch abzulehnen. 
Die Entflechtung des Netzgeschäftes und des Vertriebs von Dienstleistungen auf dem 
Netz ist problematisch, da nur die Swisscom von dieser Massnahme betroffen wäre 
und ihre Konkurrenten weiterhin über ihre eigenen Netze verfügen und damit Gesamtlösungen 
anbieten könnten. Die Entflechtung würde entsprechend zu einer Diskriminierung der 
Swisscom führen. Entsprechend stellt sich auch die Swisscom entschieden gegen diese 
Lösung. Mit einer Beteiligung des Bundes an der Swisscom Fixnet AG wiederum können 
unter Umständen grössere technologische und finanzielle Risiken verbunden sein. 
Zudem lehnt auch Swisscom diese Variante ab, da sie aus ihrer Sicht zu unlösbaren 
Problemen der Corporate Governance führen würde.

Wahrung der Eigenständigkeit der Swisscom

Der Bundesrat wird auch flankierende Massnahmen zur Wahrung der Eigenständigkeit 
der Swisscom zur Diskussion stellen. Namentlich sind dies die Verschärfung von Vinkulierungsbestimmungen, 
die Einführung von Kontrollrechten, die Beibehaltung einer Sperrminorität von 33%, 
die Vertretung des Bundes im Verwaltungsrat sowie die Einführung einer Volksaktie.

Zeitplan

Der Bundesrat anerkennt die Dringlichkeit der Vorlage. Die Ausarbeitung der Vernehmlassungsbotschaft 
ist bereits in vollem Gang; sie soll Ende Januar 2006 vom Bundesrat verabschiedet 
werden. Der Entscheidprozess kann sodann mit einem verkürzten Vernehmlassungsverfahren 
sowie einem dringlichen parlamentarischen Verfahren beschleunigt werden. Entsprechend 
soll die Vernehmlassungsfrist auf höchstens sechs Wochen verkürzt werden. Dies ermöglicht 
grundsätzlich eine Behandlung und Verabschiedung der Vorlage in der Sommersession 
2006 und - im Referendumsfall - eine Abstimmung im März 2007.

Adresse für Rückfragen
Dieter Leutwyler, Pressesprecher EFD, Tel 031 322 60 86

Herausgeber
- - Bund (-, 21.12.2005)