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Geltendes Recht genügt den Ansprüchen des elektronischen Geschäftsverkehrs

Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der GPK

Bern, 21.12.2005. Das geltende Recht genügt den Ansprüchen des
elektronischen Geschäftsverkehrs. Dies hält der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des
Nationalrats fest.

Der Bundesrat teilt die Stossrichtung des GPK-Berichts über den
Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr: Danach hängt der
Erfolg des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht nur von ökonomischen und
technischen Faktoren ab. Wichtig sind auch rechtliche Rahmenbedingungen, die
Rechtssicherheit versprechen und das Vertrauen der Konsumenten in den
elektronischen Geschäftsverkehr stärken.

Im Unterschied zur Geschäftsprüfungskommission ist der Bundesrat allerdings
der Meinung, dass das geltende Recht den Ansprüchen des elektronischen
Geschäftsverkehrs genügt. Er erinnert daran, dass er deshalb am 9. November
2005 entschieden hat, den umstrittenen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über
den elektronischen Geschäftsverkehr nicht weiterzuverfolgen. Für den
Bundesrat liegen keine überzeugenden Gründe für einen autonomen Nachvollzug
des EU-Rechts in diesem Bereich vor.

Weitere Auskünfte:

Felix Schöbi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 53 57