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Benützungsreglement des internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG)

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Information

Bern, 21. Dezember 2005

Pressemitteilung

Benützungsreglement des internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG)

Der Bundesrat genehmigt eine Revision des Reglements über die unentgeltliche
Zurverfügungstellung des internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG)

Der Bundesrat hat heute eine Aktualisierung des Reglements über die
unentgeltliche Zurverfügungstellung des internationalen Konferenzzentrums
von Genf (CICG) gutgeheissen und damit das CICG als wirkungsvolles
Instrument der schweizerischen Gaststaatpolitik bestätigt.

Das CICG gehört der Immobilienstiftung für die internationalen
Organisationen (FIPOI). Die Eidgenossenschaft übernimmt im Rahmen ihrer
Gaststaatpolitik jährlich einen Teil der Betriebskosten des CICG, wodurch
das internationale Konferenzzentrum klar umschriebenen Benützerkategorien
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann.

In den vergangenen Monaten ist das CICG umfassend renoviert worden. Dieser
Umstand hat als Anlass gedient, gleichzeitig mit der Ausbesserung der
baulichen Substanz des Konferenzzentrums auch die mit der kostenlosen
Nutzung des CICG verbundenen Prozeduren zu aktualisieren.

Die Revision des CICG-Reglements reiht sich in die Bemühungen des Bundes,
die grosse Bedeutung Genfs als internationales Konferenzzentrum
aufrechtzuerhalten.

Politische Abteilung III, Sektion internationale Organisationen und
Sitzstaatpolitik

Frau Stephanie Gratwohl, Tel. 031 323 44 95, stephanie.gratwohl@eda.admin.ch