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Änderung des TIR-Zollübereinkommens

Änderung des TIR-Zollübereinkommens

21.12.2005 - Der Bundesrat hat heute einer Änderung des TIR-Zollübereinkommens (internationaler 
Strassentransport) zugestimmt. Das Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe 
eines international genormten Zolldokuments.

Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 wird das TIR-Übereinkommen 
laufend den neusten Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, mit denen 
internationale Transporte auf der Strasse durchgeführt werden, angepasst. Die heute 
angenommene Änderung sieht vor, dass die Inhaber eines Carnet TIR neu in diesem 
Zolldokument auch ihre persönliche Identifikationsnummer vermerken müssen. Diese 
wird in der Schweiz durch den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG vergeben. 
Die Änderung des Abkommens soll eine bessere Kontrolle der Verwendung des Carnet 
TIR ermöglichen.

Adresse für Rückfragen
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17
Jean-Jacques Amstutz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 65 32

Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 21.12.2005)
Internet: http://www.efd.admin.ch
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch