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Bundesrat regelt Kennzeichnung für "glückliche Hühner"

Bundesrat regelt Kennzeichnung für "glückliche Hühner"

Wer künftig Poulet- oder Trutenfleisch kauft weiss genau, wie das
Geflügel gehalten wurde. Der Bundesrat hat die neue
Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft
gesetzt. Mit der Verordnung werden die Kennzeichnungen von Poulet- und
Trutenfleisch aus tierfreundlichen Haltungssystemen klar definiert
sowie vor Missbrauch und unlauterem Wettbewerb geschützt.

„Auslaufhaltung“, „Besonders tierfreundliche Stallhaltung“:
Konsumentinnen und Konsumenten können sich jetzt darauf verlassen, dass
ihre Erwartungen an eine tiergerechte Haltung, die sie beim Kauf von
derart gekennzeichnete Produkte haben, auch tatsächlich erfüllt werden.
Die neue GKZV regelt die Verwendung dieser Kennzeichnungen. Die
bekannten Haltungsbestimmungen über den regelmässigen Auslauf (RAUS)
und die besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme (BTS) erfahren
dabei keine grösseren Änderungen. Für die Produzenten ist somit kein
signifikanter Mehraufwand verbunden.

Die EU hat die neuen Bestimmungen formell als äquivalent mit dem
europäischen Recht anerkannt. Damit hat die Schweiz auch eine
Verpflichtung aus den bilateralen Verträgen eingelöst.

Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
Patrik Aebi, 031 322 25 92