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Unterzeichnung eines Abkommens über die Behandlung der Schulden

Unterzeichnung eines Abkommens über die Behandlung der Schulden
zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Nigeria

Gleichzeitig mit anderen Gläubigerländern des Pariser Klubs hat die
Schweiz am 17.12.2005 in Abuja mit der Bundesrepublik Nigeria ein
Abkommen unterzeichnet. Damit soll der von den Gläubigern in Paris
gefällte Entscheid vom 20.10.2005, diesem Land eine gesamthafte
Behandlung seiner Schulden zu ermöglichen, umgesetzt werden.

Die Nigeria gewährte Sonderbehandlung strebt eine dauerhafte Lösung der
Verschuldung dieses Landes an. Dabei handelt es sich um eine
Schuldenreduktion mit teilweisem Rückkauf der Schulden. Diese
innovative Lösung berücksichtigt die zusätzlichen Einnahmen, die
Nigeria auf Grund des hohen Erdölpreises erzielt, sowie seinen Willen,
seine finanzielle Lage nachhaltig zu verbessern. Durch dieses Abkommen
unterstützen die Gläubiger zudem die Politik Nigerias zur
wirtschaftlichen Entwicklung und Armutsbekämpfung. Im Übrigen ist die
kurzfristige Rückzahlung eines Teils der Schulden vorgesehen.

Die Forderungen der Gläubigerländer des Pariser Klubs stellen 87% der
Aussenverschuldung Nigerias oder rund 30 Milliarden Dollar dar. Das
Abkommen sieht die Rückzahlung von 12,6 Milliarden und den Erlass von
17,5 Milliarden vor. Nach der Umsetzung des Abkommens werden bei den
Gläubigern des Pariser Klubs keine Schulden von Nigeria mehr bestehen.

Das bilaterale Abkommen mit der Schweiz betrifft Schulden in der Höhe
von ungefähr 244 Millionen Schweizer Franken. Davon werden der Schweiz
40% zurückgezahlt. Der Restbetrag von ungefähr 147 Millionen Franken
wird erlassen. Dabei geht es ausschliesslich um Kredite, die von der
Exportrisikogarantie (ERG) gedeckt sind und für die bereits früher
Zahlungsaufschub vereinbart worden war. Das Abkommen hat keine
Auswirkungen auf die Bundesfinanzen.

Staatsekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Andréa Schmid-Riemer seco Tel. +41 (0)31 323 06 55