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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien unterzeichnet

Bern, 16.12.2005. Die Schweiz hat ein Rückübernahmeabkommen mit dem
Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland unterzeichnet.
Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von Angehörigen beider Staaten und
aus Drittstaaten. Der Transit durch das Staatsgebiet und über die Flughäfen
der Vertragsparteien wird im Abkommen ebenfalls geregelt.

Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und Simon Mark
Featherstone, britischer Botschafter in der Schweiz, haben das
Rückübernahmeabkommen am Freitag unterzeichnet.

Dieses Abkommen sieht die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider
Vertragsparteien sowie von Personen vor, die im Vereinigten Königreich ein
besonderes Anwesenheitsrecht besitzen (Right of Abode). Dieses Recht wird an
Personen erteilt, die aufgrund von Geburt, Adoption, Verwandtschaft oder
Einbürgerung eine enge Beziehung zum Vereinigten Königreich nachweisen
können, ohne dass sie britische Staatsangehörige sind. Zudem regelt das
Abkommen auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, sofern ihnen die
letzte dauerhafte Aufenthaltsbewilligung oder das letzte Visum durch eine
der beiden Vertragsparteien erteilt worden ist. Unter gewissen
Voraussetzungen ist eine Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen selbst
dann vorgesehen, wenn ihnen keine Aufenthaltsbewilligung und kein Visum
erteilt wurde. Schliesslich werden auch der Transit durch das Staatsgebiet
der anderen Vertragspartei und der Flughafentransit geregelt.

Das Abkommen entspricht den Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz
bereits mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Es gilt in Bezug auf die
Schweiz für die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum
Liechtenstein, in Bezug auf das Vereinigte Königreich für England, Wales,
Schottland und Nordirland.

Dieses Abkommen vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der
Bekämpfung der illegalen Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz
hat bisher 35 derartige Abkommen unterzeichnet. Die Liste der Abkommen kann
auf der Internet-Website www.bfm.admin.ch aufgerufen werden.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM,

031 325 93 50