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Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Korea

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Korea

Bundesrat Joseph Deiss hat am 15. Dezember 2005 in Hong Kong zusammen
mit seinen Amtskollegen aus den anderen EFTA-Staaten (Island,
Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Korea ein umfassendes
Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das Freihandelsabkommen EFTA-Korea
soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten

Das Freihandelsabkommen mit Korea umfasst den Handel mit
Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete
Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den
Handel mit Dienstleistungen, das geistige Eigentum, das öffentliche
Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Ein separates Abkommen enthält
Bestimmungen über Investitionen. Der Handel mit
Landwirtschaftserzeugnissen ist in bilateralen Abkommen der einzelnen
EFTA-Staaten mit Korea geregelt.

Das Vertragswerk verbessert auf breiter Basis den Marktzugang bzw. die
Rechtssicherheit für die schweizerischen Exporte (Waren und
Dienstleistungen). Dabei bleibt der Schutz der im Rahmen der
schweizerischen Landwirtschaftspolitik sensiblen Produkte
aufrechterhalten. Die Verträge gewährleisten zudem die Zulassung und
die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für Rechte an Geistigem
Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft
auf dem koreanischen Markt nicht nur, weil damit Diskriminierungen
abgewendet werden, die sich aus bestehenden und künftigen
Präferenzabkommen Koreas mit anderen Partnerstaaten ergeben. Ein
Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch daraus, dass die EFTA-Staaten auf
dem koreanischen Markt präferenziellen Zugang erhalten, ohne dass dies
zur Zeit für ihre Hauptkonkurrenten aus der EU, den USA und Japan der
Fall ist.

Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea weltweit eine der zehn
grössten Volkswirtschaften und wird (nach der EU) der grösste
Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Entsprechend bedeutend ist
das Entwicklungspotential für Handel und Investitionen, das sich aus
diesen Abkommen ergibt. Die Exporte der Schweiz nach Korea betrugen
2004 rund 1,3 Mia CHF, die Einfuhren gut 600 Mio. CHF. Wichtigste
Exportprodukte sind Maschinen, chemische und pharmazeutische Produkte,
Präzisionsinstrumente und Uhren. Die Schweizer Direktinvestitionen in
Korea betragen über 1 Mia CHF. Mit Niederlassungen vertreten sind neben
der Industrie zahlreiche Unternehmen des Schweizer
Dienstleistungssektors.

Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner in
Übersee, mit welchem die EFTA-Staaten ein umfassendes
Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, das zusätzlich zum
Warenverkehr und zum Geistigen Eigentum auch Bereiche wie
Dienstleistungen, Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen
abdeckt. Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit
diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren
Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von
Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und der
Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik der
Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen dar.

Christian Etter, Minister, Leiter des Ressorts EFTA,
seco/Integrationsbüro Tel. 031 324 08 62 christian.etter@ib.admin.ch